Firmenwagen

hallo zusammen,

ich weiß gar nicht, ob ich mit meiner Anfrage hier richtig bin, aber ich wusst nun auch nicht in welcher Stelle genau ich die Anfrage posten soll.

Es geht um einen mir zugiwiesenen Firmenwagen. Über die 1 % Regelung zahle ich für den Wagen, sprich es wird ein Betrag X mit meinem Gehalt verrechnet.

Nun werde ich oft im Betrieb gefragt, ob ich meinen Wagen nicht für dies und jene Behördenfahrt zur Verfügung stellen könnte. Mir passt das ganz und gar nicht.
Meine Frage: Muss ich den Wagen zur Verfügung stellen? Formal wurde mir nichts auferlegt. Auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen würdet. Vielen Dank.
Daniel

Es geht um einen mir zugiwiesenen Firmenwagen. Über die 1 %
Regelung zahle ich für den Wagen, sprich es wird ein Betrag X

Du zahlst für die private Nutzung des Firmenwagens, nicht für die geschäftliche.

Meine Frage: Muss ich den Wagen zur Verfügung stellen? Formal
wurde mir nichts auferlegt. Auf welche Gesetzesgrundlage kann

Es ist und bleibt ein Firmenwagen, d.h. wenn Du den Wagen nicht benutzt, weil Du z.B. im Betrieb bist, könnte der AG anordnen das dieses Fahrzeug für einen anderen betrieblichen Zweck zur Verfügung gestellt wird, solange er Dir wieder zur Verfügung steht, wenn Du ihn brauchst.

Prinzipiell müßte im Arbeitsvertrag geregelt sein, wie die Nutzung des Firmenwagens geregelt ist. Im Zweifelsfall wirst Du Dich Anordnungen von Vorgesetzten beugen müssen.

ich mich berufen?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen würdet. Vielen Dank.
Daniel

Worum geht es Dir? Um den Sprit? Zahlt die Firma Deine Tankkosten oder musst Du selbst auf eigene Kosten tanken?
Ich denke, wenn Du selbst tanken musst, steht Dir zu, dass der Tank entsprechend wieder aufgefüllt wird. Ähnlich dürfte es mit Waschen etc. aussehen. Wenn Du selbst dafür zahlen musst bzw. ihn selbst waschen musst, musst Du es auch nicht akzeptieren, dass der Wagen sauber mitgenommen wird und verdreckt zurückkommt.

Grüße

Holger