Firmenwagen

Hallo,

am 1.1. wurde eine neue Arbeitsstelle angetreten.
In dem Arbeitsvertrag wurde ein Firmenwagen frei nach Wahl des Arbeitnehmers zugesichert mit einem geldwerten Vorteil von 500 Euro.

Auf Nachfrage heißt es nun, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und der Arbeitnehmer kein Mitspracherecht mehr hätte.
Muss der Arbeitnehmer das Auto annehmen? Schließlich muss es vom Arbeitnehmer mit 1 % versteuert werden.
Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, Dienstfahrten mit seinem Privat-PKW zu leisten? Diese Fahrten will der Arbeitgeber mit 30 Cent pro km vergüten.

Vielen Dank für eure Unterstützung und euren Rat!

Gruß von der
Kleinen Göre

Hallo,

am 1.1. wurde eine neue Arbeitsstelle angetreten.

Auf Nachfrage heißt es nun, dass der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und der
Arbeitnehmer kein Mitspracherecht mehr hätte.
Muss der Arbeitnehmer das Auto annehmen? Schließlich muss es
vom Arbeitnehmer mit 1 % versteuert werden.
Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, Dienstfahrten
mit seinem Privat-PKW zu leisten? Diese Fahrten will der
Arbeitgeber mit 30 Cent pro km vergüten.

Es ist üblich, dass in Verträgen ein Satz der Art „Nebenabreden bedürfen der Schriftform.“ enthalten ist. Damit sind mündliche Absprachen hinfällig.
Ohne den Vertrag im Deteil zu kennen, ist vermutlich keine antwort möglich.

BTW: Probzeit gilt für beide Seiten.

MfG Frank