Firmenwagen

Hallo!

Ist die Klausel im Überlassungsvertrag für Firmenfahrzeuge „Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß der Leasingvertrag durch den ArbeitNEHMER übernommen werden“ zulässig? Mein Rechtsgefühl schreit dabei auf. Und was ist, wenn man das unterschrieben hat? Würde das vor Gericht für gültig oder sittenwidrig erklärt werden?

Grüße,
Snoef

Hallo Snoef,

folgende Situation:

Deine Firma schließt einen LV mit 48 Monaten Laufzeit mit der XY-Leasing ab. Nach 12 Monaten entlässt Dich Dein Arbeitnehmer und zwingt Dich das Auto zu übernehmen.

Also setzt sich die LG mit Dir in zwecks Bonitätsprüfung in Verbindung. Da Du jetzt Arbeitslos bist kannst Du für die Raten nicht aufkommen. Die LG lehnt darauf die Vertragsumschreibung ab.

Was will Dein Ex-Arbeitgeber dagegen machen?

Also ich glaube nicht, daß solche Vertragsklauseln zulässig sind. Bin aber kein (Arbeits-)Rechtsexperte. Nur soviel weiss ich: Dein Arbeitgeber kann zwar von Dir die Übernahme verlangen, den Leasingvertrag hat aber er gemacht. Da muss bei einer Vertragsumschreibung dann auch noch die LG zustimmen.

Ich glaube die Sache ist sittenwidrig. Mal sehen ob noch jemand was dazu schreibt.

Gruß

Friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Sittenwidriges ist da rein gar nichts! Die Firma hat sicher kein Interesse wenn 10 Leute kündigen auf 10 Autos rumzusitzen die im hof vergammeln - verständlich, gelle…
Du hast kein Interesse, das du das Auto übernehmen mußt, wenn die Firma dir kündigt…verständlich
Lösung…man ändert die Klausel dahingehend ab, daß die kündigende Partei den Leasingvertrag übernimmt!!
Wenn die Firma dich feuert soll sie sich auch ums Auto kümmern und wenn du kündigst wirst du wohl ne andere Stelle haben die dann den Leasingvertrag übernehmen können ;o))

Bernd