Firmenwagen

Hallo,

ich stehe vor der Entscheidung ob ich einen Firmenwagen nehmen soll.

Steuerlich muß ich 1% des Bruttolistenpreises bezahlen. Was mich aber stuzig macht ist, dass man diese 1% pro Monat über die gesammte Laufzeit bezahlen muß. Ich zahle also bei einer Laufzeit von 5 Jahren immer noch 1% der ursprünglichen Bruttolistenpreises. Gibt es hier denn keine Abschreibungsregeln ?
Irgendwie ist das doch eine Abzockerei oder habe ich da etwas falsch verstanden.

Danke
Albert

hi albert,

ja du hast was falsch verstanden. die 1% zahlst du nicht, du versteuerst & ver-sozialversicherst diese. diese 1% vom bruttolistenpreis sollen die private nutzungsmöglichkeit des PKW abdecken.

bsp. (fiktive zahlen)

bisher gehalt brutto: 5.000
bisher abzüge SV - 1.000
bisher abzüge LSt - 1.500
nettogehalt bisher 2.500

wenn du nun einen PKW zum listenpreis von 50.000 EUR bekommst, versteuerst du

brutto 5.500
sv - 1.100
lst - 1.600
netto = 2.800

  • pkw 500
    auszahlung 2.300

der pkw wird wieder abgezogen, da du ihn ja in natura hast. also zahlst du für den pkw quasie 200,- abgaben. die genauen zahlen müsste man mal durchrechnen.

zu bedenken ist natuerlich: zur 1% methode kommt noch die 0,03% methode für fahrten zwischen wohnung und arbeit dazu. die pauschalierung lohnt i.d.R. nur für vielfahrer von neuen wagen, bei denen zeit viel geld bedeutet.

meistens günstiger ist dagegen das führen eines fahrtenbuches, da hier kein pauschalierter geldwerter vorteil, sondern der tatsächliche der lohnrechnung unterworfen wird.

also, genau durchrechnen, am besten mal die lohnabteilung in der firma um hilfe bitten.

mfg vom

showbee

p.s. im archiv zum brett findest du sicherlich auch viele beiträge wenn du nach 1% regelung suchst…

Gut habe ich verstanden.
Aber trotzdem zahle ich über die gesammte Laufzeit quasie die 200 €.
Es gibt also keinen Abschreibungsfaktor der irgendwie berücksichtigt wird. Alle Anschaffungen können doch normalerweise über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben werden warum gibt es das hier nicht.
Es ist doch unlogisch, dass man nach 5 Jahren immer noch die 1% vom anfänglichen Bruttopreis zahlen muß.

Eigentlich würde ich das Auto hauptsächlich privat nutzen und nur sehr selten für die Firma. Es gibt halt bei uns in der Firma die schöne Regelung, dass (fast) jeder einen Firmenwagen haben darf.

Bis denn
Albert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt also keinen Abschreibungsfaktor der irgendwie
berücksichtigt wird. Alle Anschaffungen können doch
normalerweise über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben
werden warum gibt es das hier nicht.

rehi,

wie gesagt: die 1% methode ist vereinfachung. wer vereinfachung nutzen will, der muss auch nachteile tragen. ständige rechtssprechnung des BFH: 1% methode ist okay, da dir ja auch die fahrtenbuchmethode offen steht.

statt der 12% im jahr vom bruttolistenpreis zu versteuern kannst du ja mal nachrechnen:

abschreibung des pkw
fixe kosten (steuer + vers.)
reparaturen
sprit

sind die summe der aufwendungen für den pkw

nun überlege wieviel km du insgesamt fahren wirst, wieviel % davon. wenn du nun auf 20.000 EUR kosten kommst. aber 50% privatanteil, dann würdest du 10.000 EUR versteuern müssen als geldwerten vorteil.

was nun günstiger ist (1% pauschal) oder fahrtenbuch musst du berechnen. auch musst du bedenken, welchen zeitlichen aufwand ein fahrtenbuch beansprucht (zeit ist geld).

also rechnen und entscheiden VOR beginn der fahrzeugüberlassung, weil wechsel zwischen den beiden methoden nur zu beginn des jahres oder bei fahrzeugwechsel möglich ist.

mfg vom

showbee

Ergänzung
Hallo zusammen,

alles richtig, ich gebe noch ein paar Dinge zusätzlich zu bedenken :

  • Meines bescheidenen Wissens nach geht die Fahrtenbuchmethode nur bei Selbständigen/Freiberuflern. Bei Überlassung von Dienstwagen durch Arbeitgeber ist es m.W. so, dass nur die 1%-Regelung möglich ist; dies wird dann gleich mit der Gehaltsabrechnung versteuert.
  • Vergesst die (von Showbee im ersten Posting erwähnte) Klausel nicht, dass ausserdem 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entferungskilometer Wohnung/Arbeit versteuert werden muss ! 0,03 klingt zwar marginal, aber bei einer einfachen Entfernung von 33 km werden aus 1% mal eben ganz locker 2%. Diese Klausel „sorgt“ dafür, dass Du Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte hast, die Du dann in Deiner Steuererklärung auch wieder geltend machst.
  • Diese 1% hat nichts mit Abschreibung zu tun. Abschreiben kann der Eigentümer (Arbeitgeber oder Leasinggesellschaft). Diese 1% stellen den geldwerten Vorteil dar. Die Überlassung des Firmenwagens für private Zwecke ist ja eine Art „Gehalt“, und da will Eichel mitverdienen.
  • Wie von Showbee vorgerechnet, sollte man wirklich im Einzelfall prüfen, ob sich das rechnet. Pro Dienstwagen kommt noch das Argument hinzu, dass man kein eigenes Kapital bindet. Wenn man das Geld, was man für das Auto ausgegeben hätte anlegt, können das ca. 100 Euro Ertrag pro Monat bedeuten.
  • Nicht ausser Acht lassen würde ich auch die Benzinregelung. Der Effekt, zu Lasten des Arbeitgebers zu tanken (auch im Urlaub) ist enorm. Ich habe auch so einen Vertrag und ich habe ehrlich keine Ahnung, wie teuer Benzin momentan ist. Interessiert mich einfach nicht…

Gruss Hans-Jürgen
***

  • Meines bescheidenen Wissens nach geht die Fahrtenbuchmethode
    nur bei Selbständigen/Freiberuflern. Bei Überlassung von
    Dienstwagen durch Arbeitgeber ist es m.W. so, dass nur die
    1%-Regelung möglich ist; dies wird dann gleich mit der
    Gehaltsabrechnung versteuert.

rehi hajü,

so etwa hast du recht, gesetzlich steht auch dem arbeitnehmer die fahrtenbuchmethode zu, nur werden viele arbeitgeber aufgrund des übergrossen aufwandes dies zu lasten des arbeitnehmers ablehnen. der arbeitgeber muss naemlich die aufwendungen für das genutzte kfz getrennt aufzeichnen und die fahrtenbuecher vom arbeitnehmer müssen relativ fix in der lohnbuchhaltung sein. ist also auch eine verhandlungssache zwischen AN und AG. gerade beim dienstwagen kann man viel verhandeln (von zuzahlungen des AN zur nutzung bis hin, dass der AG auch spritkosten komplett zahlt!).

mfg vom

showbee