Angenommen, eine Person hat seit 8 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet und von 1997 - 2002 einen Firmenwagen abgeschrieben. Der wirtschafliche Wert des Wagens ist bei „0“ !
Nun will sie den Wagen privat weiternutzen. Muß sie in ihrer Steuererkärung für 2003 was bestimmtes beachten, oder muß man noch irgendein Restwert versteuern ?
seit 8 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet und von
1997 - 2002 ein Firmenwagen abgeschrieben.
Der Wagen befindet sich demzufolge im Betriebsvermögen, richtig?
Der wirtschafliche Wert des Wagens ist bei „0“! Nun will sie den Wagen privat weiternutzen.
Dann ist wohl der Buchwert „0“, denn andernfalls wäre das gute Stück auch nicht mehr nutzbar. Durch nahezu ausschließliche Privatnutzung wird das Auto Privatvermögen. Den Vorgang nennt man Entnahme aus dem Betriebsvermögen (Privatentnahme).
Muß sie in ihrer Steuererkärung für 2003 was bestimmtes beachten, oder muß man noch irgendein Restwert versteuern ?
Es muss theoretisch der Wert als Privatentnahme/Einnahme versteuert werden, den ein fremder Dritter dafür zahlen würde. Im Falle einer privaten Nutzbarkeit wird der Wert wohl über „0“ liegen.
Systembedingt jedenfalls keine legale, denn die Abschreibung der Anschaffungskosten hat ja auch den Gewinn gemindert. Da bislang mehr als der tatsächliche Wertverlust als Abschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden konnte, ist der Gewinn aus der Entnahme per Saldo eine Korrektur der zu hohen Abschreibung.