Hallo zusammen,
wird bei einem Firmenwagen der auch privat genutzt wird und nach der 1% Regel versteuert wird grundsätzlich der Bruttolistenpreis angesetzt? Gibt es die Möglichkeit den tatsächlichen Kaufpreis anzusetzen? Niemand zahlt ja wirklich den Listenpreis. Was ist wenn man beispielsweise einen EU-Neuwagen als Firmenwagen gekauft hat? Die liegen ja meist weit unter dem Listenpreis.
Danke für eure Antworten.
Mfg
S. Günther