Firmenwagen 1% regel bruttolistenpreis

Hallo zusammen,

wird bei einem Firmenwagen der auch privat genutzt wird und nach der 1% Regel versteuert wird grundsätzlich der Bruttolistenpreis angesetzt? Gibt es die Möglichkeit den tatsächlichen Kaufpreis anzusetzen? Niemand zahlt ja wirklich den Listenpreis. Was ist wenn man beispielsweise einen EU-Neuwagen als Firmenwagen gekauft hat? Die liegen ja meist weit unter dem Listenpreis.

Danke für eure Antworten.

Mfg

S. Günther

Hallo S.Günther,
für meinen großen Audi, den ich gebraucht gekauft hatte, hätte ich auch den
Listenpreis versteuern müssen.
Da habe ich lieber das Fahrtenbuch gewählt, war viel günstiger.
Mfg
Jutta Werner

Hallo S. Gunter,

bin bei „wer weiss was“ als Interessent in Steuerfragen eingetragen - nicht als Experte. Sorry, kann hier keine verbindlichen Aussagen treffen.

Freundlichen Gruß,

B. Parlow