Hallo,
ich rätsele zur Zeit an folgendem Problem:
Ein Arbeitnehmer fährt einen Firmenwagen. Er versteuert nach der 1 % Regelung zzgl. der 0,03 %. In seiner Steuererklärung weist er per Fahrtenbuch nach, dass er weniger Kilometer privat gefahren ist. Der Differenzbetrag wird als Werbungskosten anerkannt. Sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zu berücksichtigen als Werbungskosten?
Danke für Eure Hilfe!
schisa