Hiallo,
nehmen wir mal Arbeitnehmer AN hat einen Firmenwagen, der ihm auch im Arbeitsvertrag zugesichert ist.
AN hat den Wagen ausdrücklich auch zur privaten Nutzung.
Nehmen wir weiter an, dass der Wagen jetzt, weil andere Firmenfahrzeuge veräussert wurden, nun von anderen Mitarbeitern tagsüber gennutzt wird. Dies kann AN den anderen Mitarbeitern nicht verweigern (oder doch?).
Dies schmeckt AN nun überhaupt nicht. Arbeitgeber AG hat den Wagen mit einer gewissen jährlichen, vorher mit AN abgesprochenen KM-Leistung geleast. Durch die Nutzung durch andere Mitarbeiter ist diese KM-Pauschale überschritten und AG bittet AN doch bitte auf die gefahrenen Kilometer acht zu geben.
De Fakto bedeutet dies, das AN den Wagen privat weniger nutzen soll, da die Kilometerpauschale von den anderen Kollegen „verbraucht“ wird.
Hiermit ergäbe sich m.E. eine eigeschränkte Nutzung des Wagens durch AN.
Weiterhin hat AN auch keine Lust den Wagen vom Müll der Mitbenutzer zu befreien und dementsprechend öfter zu reinigen.
AG verweigert aber das AN den Wagen abgeben möchte da der Wagen ja noch eine bestimmte Zeit im Leasing läuft und AG den Wagen anderweitig nicht unterbringen kann.
AN ist der Ansicht dass ihn dies nichts angeht, da schliesslich AG den Leasingvertrag unterschrieb und eine Vereinbarung (mündlich) nur über die jährliche Kilometerleistung getroffen wurde, nicht aber über die Laufzeit.
Kann AN den Firmenwagen abgeben?
Gruss Jakob
Hallo,
ich habe auch einen Firmenwagen und bei mir steht auch so eine Klausel drin - wurde allerdings noch nie in Anspruch genommen. Deine Frage beantwortet sich, wenn Du in die entsprechenden Richtlinien schaust. Da gibts ja eine Menge Regeln, von „wer darf fahren“ ueber „was darf man nicht machen“ bis zu „was ist, wenn man das Auto nicht mehr mag“. Ich wette, da steht auch was dazu drin, ob das Fahrzeug dem AG auf Wunsch zu ueberlassen ist oder nicht. Durch Unterschrift des Vertrages sind diese Bedingungen in der Regel angenommen.
Wenn ich in so einer Situation waere, wuerde ich vorher und nachher das Auto mit dem Uebernehmenden zusammen inspizieren. Es geht ja nicht nur um den Muell, sondern auch um eventuelle Schaeden. Selbstverstaendlich sollte man sich auch Dauer und Kilometerstand notieren, damit das eben nicht zu Lasten der persoenlichen Vereinbarung geht.
Gruss Hans-Juergen
Lohnsteuer
Hi!
Ich hab da eine Nebenfrage dazu: Wie ist das in Deutschland, zählt der Firmenwagen mit Privatnutzung nicht als Sachbezug, von dem auch Lohsteuer bezahlt werden muss. In Österreich ist es so.
Ich meine, würde ich Lohnsteuer für die Mühle zahlen und dann kommen andere daher, denen würd ich was pfeifen. Und dem Chef auch!
Grüße
Dusan
Hi Dusan,
Ich hab da eine Nebenfrage dazu: Wie ist das in Deutschland,
zählt der Firmenwagen mit Privatnutzung nicht als Sachbezug,
von dem auch Lohsteuer bezahlt werden muss. In Österreich ist
es so.
Hier auch. 1% vom Brutto-Listenpreis zzgl. 1 Prommille pro KM einfacher Weg zur Arbeit.
Ich meine, würde ich Lohnsteuer für die Mühle zahlen und dann
kommen andere daher, denen würd ich was pfeifen. Und dem Chef
auch!
Leider scheint das nicht so einfach.
Gruss Jakob
Hallo Hans-Jürgen,
nehmen wir mal an, es gibt keine Regelungen geschweige denn eine Unterschrift. Einfach nur der Zusatz im Arbeitsvertrag:
Dem Arbeitnehmer wird während der Beschäftigung ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Dieser darf auch privat genutzt werden."
Keine weiteren Regelungen bezüglich wer das Fahrzeug fahren darf etc.
Wenn ich in so einer Situation waere, wuerde ich vorher und
nachher das Auto mit dem Uebernehmenden zusammen inspizieren.
Es geht ja nicht nur um den Muell, sondern auch um eventuelle
Schaeden. Selbstverstaendlich sollte man sich auch Dauer und
Kilometerstand notieren, damit das eben nicht zu Lasten der
persoenlichen Vereinbarung geht.
Aufgrund der vermehrten Nutzung durch andere hat der AN ein Fahrtenbuch eingeführt. Eine Übergabe ist teilweise betriebsbedingt nicht möglich. Weiterhin wird der Wagen täglich teils von 3 anderen Kollegen genutzt und der Schlüssel wird nicht dem AN, sondern gleich dem nächsten Kollegen übergeben.
Die private Nutzung ist allein schon dahingehend eingeschränkt, dass das Fahrzeug ständig leer sein muss. Also Getränkekisten im Kofferraum um diese nach der Arbeit abzugeben geht schon mal nicht.
Da jeder Kollege weiss das sich AN nicht wehren kann werden auch mehrfache Bitten des AN, das Fahrzeug doch bitte so zurückzugeben wie man es übernommen hat, nicht beachtet.
AN hat jetzt die faxen dicke. AN ist mächtig sauer.
AN hat neben dem Müll auch keine Lust zu jedem Feierabend die Sitze, Spiegel, Luftdüsen und Radiosender wieder neu einzustellen. AN hat ebenfalls keine Lust dass die Kollegen seine privaten CDs vom Beifahrersitz in den Fussraum werfen.
Gruss Jakob
Gruss Hans-Juergen