Firmenwagen als Angestellter und Selbständiger?

Hallo,
wenn man als Angestellter einen Firmenwagen hat und sich darüber hinaus für die eigene nebenberufliche Firma einen Firmenwagen anschaffen möchte - ist es zu erwarten, dass das Finanzamt den „eigenen“ Firmenwagen anerkennt?
Gruß

Hallo,

wenn man als Angestellter einen Firmenwagen hat und sich darüber hinaus für die eigene nebenberufliche Firma einen Firmenwagen anschaffen möchte - ist es zu erwarten, dass das Finanzamt den „eigenen“ Firmenwagen anerkennt?

Kann man so pauschal naturgemäß nicht beantworten. Gut möglich, dass das FA etwas genauer hinschaut, wie man das macht. Möglicherweise hat man Zweifel am angegebenen privaten Nutzungsanteil oder man hat es falsch abgerechnet. Ebenso möglich, dass man gerade keine Zeit oder Lust hat das zu hinterfragen und einfach so durchgehen läßt.

Grüße

Lass sich die UST voll geltend machen, oder ggf. nur anteilig?

Lass sich die UST voll geltend machen, oder ggf. nur anteilig?

Wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, beides. Das Kfz kann voll (bei mindestens 10% unternehmerischer Nutzung) oder eben entsprechend des Anteils der unternehmerischen Nutzung dem Unternehmen zugeordnet werden.
Bei vollständiger Zuordnung ist der private Nutzungsanteil als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern.

Man sollte aber auch beachten, dass man beim Verkauf eines Fahrzeugs, das man -vorausgesetzt mind. 10% betriebliche Nutzung- dem Unternehmen zugeordnet hat, den Kaufpreis umsatzversteuern muß.
R.H.G.