Ein neuer Firmenwagen wurde gekauft, der alte abgemeldet. Nun Verkauf an Privat. Wie ist die Haftungsregelung?
Ein neuer Firmenwagen wurde gekauft, der alte abgemeldet. Nun
Verkauf an Privat. Wie ist die Haftungsregelung?
Tach,
du meinst doch Gewährleistung?
siehe http://www.fellowtech.de/garantie_gewaehr.pdf
wenn nicht reduziert auf 12 Monate, dann 24.
Gruss
B
PS: sollte sich daran etwas geändert haben, bin ich nicht mehr uptodate 
Hallo,
verkaufe ihn an einen Mitarbeiter, der soll ihn dann weiterverkaufen, oder der Sohn / Tochter des Chefs soll ihn als Privat verkaufen…
Ist mir auch Rätselhaft, warum eine NICHT-Autoverkaufende Firma für Ihre abgehalfterten Geschäftsschlurren noch Gewährleistung geben soll. Typisch EU-Denkblockierer !
MfG
Soweit ich weiss gilt die Beziehung „Händler - Privat“ bzw. die Garantiebestimmung aber nur, wenn der Händler sein Geld damit verdient Autos zu verkaufen… ich glaube wenn er Fachfremd ist, muss er keine Gewährleistung geben. Ich meine in der Vorlesung so einen ähnlichen Fall mal gehört zu haben 