Ich habe eine kleine Software-Firma und möchte mir einen Firmenwagen leasen, weil ich gehört habe, dass ich damit verschiedene Vorteile habe.
Doch möchte ich möglichst günstig dabei wegkommen und keinem schwarzen Schaf auf dem Leim gehen!
Auf was muss ich achten, was für Vorteile habe, was muss ich machen und welche Rücktrittsmöglichkeiten im Ernstfall gibt es?
Kaufen wollte ich den Wagen eigentlich nicht, sondern leasen.
Kannst Du mir das mit der 1%-Regel erklären…? Auf was bezieht sich dann diese 1% (denn 1% klingt jetzt für mich nicht so viel)
Gruß, Sascha
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Ist leider beim Leasen genauso mit der 1% Regel. Die genaue steuerliche Formulierung kenn ich nicht aber der Gesetzgeber nimmt an, daß Du den Wagen auch privat nutzt und Dir wird deshalb diese „geldwerte Vorteil“ quasi als Einnahme angerechnet da die Firma Dir den Wagen zur Verfügung stellt.
Viel bei 1% ist relativ.
Gehen wir mal von einem 50.000 DEM Wagen aus (Neupreis). Dann würde Dir pro Monat 500 DEM angerechnet werden was Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen um 12x500 also 6000 DEM erhöht.
bei Pkw-Leasing unterscheidet man grundsätzlich zwischen 2 Vertragsarten:
1.)km-Vertrag und 2.) Restwertvertrag
zu 1.) Diesem Vertragstyp werden die im vornherein festgelegten, gefahrene km zur Restwertermittlung zugrunde gelegt. Bei Mehr-km muss man nachbezahlen, bei Weniger-km bekommt man eine Erstattung. Dieser Vertragstyp sieht kein Andienungsrecht seitens der Leasinggesellschaft (LG) vor, d. h. Du kannst am Ende der Laufzeit das Auto nicht übernehmen. Ein evtl. zu erzielender höherer Verkaufspreis/Mehrerlös behält die LG.
zu 2.) Bei Restwertverträgen hat die LG ein Andienungsrecht, d. h. die LG KANN (muss aber nicht) Dir das Auto am Ende der Laufzeit zum Restwert verkaufen. Bei guten Verträgen ist noch eine Mehr- oder Mindererlösbeteiligung eingebaut, d. h. Du wirst beim Verkauf des Auto an einem evtl. höheren Verkaufspreis zu 75% beteiligt. Die restlichen 25% werden bei einem Folggeschäft noch evtl. gutgeschrieben. Auch das Recht einen Dritten beim Verkauf zu bennenen sollte im Vertrag stehen.
Grundsätzlich gilt: Leasingverträge werden auf eine bestimmte Zeit unkündbar abgeschlossen (bis auf einen Vertragstyp der aber kaum verwendet wird).
Die Leasingraten sind für Deinen Betrieb Ausgaben und können sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Welche sonstigen Vorteile:
Bilanzneutral, keine Verschuldung Deines Unternehmens, bei entsprechender Bonität wird kein Eigenkapital fällig etc.
Gruß
Friedrich
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