Firmenwagen bei GbR

Hallo liebe Steuerexperten,

wie würde man folgenden Sachverhalt steuerlich korrekt behandeln?

Eine GbR kauft einen älteren gebrauchten PKW als Firmenwagen (Neuwert 40.000€, Kaufpreis 10.000€), den einer der GbR-Inhaber auch privat nutzt (privater Anteil ca. 35%). Laufende Kosten des PKW ca. 2500€ / Jahr. Der GbR-Inhaber betreibt die GbR im Nebenberuf; Entfernung zwischen Wohung und Arbeitsstätte seiner hauptberuflichen angestellten Tätigkeit ca. 5km.

Können die kompletten laufenden Kosten sowie die Abschreibung als Betriebsausgaben der GbR geltend gemacht werden? Oder nur zu bestimmten Anteilen?

Wird die volle Vorsteuer erstattet?

Muss ein Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung in der Einkommenssteuererklärung des Inhaber versteuert werden?

Können die Fahrten (mit dem Firmenwagen der GbR) zur Arbeitsstelle der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten angerechnet werden?

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Peter Brinkrolf

Können die kompletten laufenden Kosten sowie die Abschreibung
als Betriebsausgaben der GbR geltend gemacht werden? Oder nur
zu bestimmten Anteilen?

Das Fahrzeug stellt bei der GbR Betriebsvermögen dar, sämtliche Kosten sind hierbei als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug muss für die privaten Anteile eine Nutzungsentnahme versteuert werden (im Übrigen grundsätzlich von allen Gesellschaftern anteilig entsprechend ihrer Beteiligung). Deren Höhe richtet sich nach der 1%-Methode, es sei denn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird geführt. In dem Fall kann die Entnahme anhand der tatsächlichen Privatnutzung ermittelt werden.

Wird die volle Vorsteuer erstattet?

Das Fahrzeug kann umsatzsteuerrechtlich vollständig dem Unternehmen zugeordnet werden, damit wird auch die volle Vorsteuer erstattet. Im Gegenzug unterliegt die private Nutzungsentnahme ihrerseits der Umsatzsteuer

Muss ein Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung in der
Einkommenssteuererklärung des Inhaber versteuert werden?

Siehe oben

Können die Fahrten (mit dem Firmenwagen der GbR) zur
Arbeitsstelle der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten
angerechnet werden?

Ja, mit der Entfernungspauschale

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Bitteschön

Guten Morgen,

@schmalzlocher: Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe nun folgende Beispielrechnung für den fiktiven geschilderten Fall aufgestellt und komme zu einem kuriosen Ergebnis: Korrekt??

Annahmen:
Kaufpreis des Fahrzeuges 7500€ netto / 8925 brutto
Neuwert des Fahrzeuges inkl. Ausstattung Brutto 45.000
jährliche Ausgaben netto 2500 / Brutto 2927,50
Abschreibung über 3 Jahre a 2500€
Steuersatz der GbR-Eigentümer 42%,
Verkauf zum Restwert nach 3 Jahren: 4000 netto / 4760 brutto.
10.000 Kilometer / Jahr, davon 6500km betrieblich.

Beim privaten Kauf hätte dieser Eigentümer im ersten Jahr Kosten von 8925 + 2972,50 = 11852,50, im 2. Jahr in Höhe von 2927,50 und im dritten Jahr durch den Verkauf einen Überschuss von 2651,50. Also eine mittlere Jährliche Belastung von etwa 4315€. Von dieser könnte er die Firmenfahrten als Sonderbetriebsausgaben absetzen, dies bringt eine Steuerersparnis von 6500km *30ct * 42% = 819€ jährlich, die mittlere Nettobelastung wäre also jährlich ca. 3500€

Würde das Fahrzeug über die GbR gekauft, entstehen Ausgaben bzw Einnahmen in den drei Jahren von -10000€, -2500€, +1500€.
Die Kosten lägen (abschreibungsbedingt) bei 5000€, 5000€, 1000€. Aus diesen ensteht eine Minderung der Steuerlast der Eigentümer aus den GbR-Überschüssen von 2100 / 2100 / 420€.
Nach der 1%-Regel müssen allerdings für die Privatnutzung jährlich 5400€ versteuert werden, also entsteht hier eine Belastung von 2268€.
Die Nettobelastung durch die Fahrzeuganschaffung lägen also in den drei Jahren bei insgesamt 11000-4620+6804 = 13184. Die mittlere jährliche Belastung läge also bei knapp 4395€.

Hab ich da grad einen ganz ganz groben Denk- oder Rechenfehler, oder wäre es im geschilderten Fall für den Eigentümer der GbR tatsächlich besser, sein 65% betrieblich genutztes Fahrzeug privat anzuschaffen??

Freue mich auf Eure Gedanken…

Peter

Hallo,

Hab ich da grad einen ganz ganz groben Denk- oder Rechenfehler, oder wäre es im geschilderten Fall für den Eigentümer der GbR tatsächlich besser, sein 65% betrieblich genutztes Fahrzeug privat anzuschaffen??

Ohne das jetzt nachzurechnen, ist sowas aufgrund der 1% Regelung, die nun mal auf dem Listenpreis basiert, bei älteren Gebrauchten durchaus möglich.

Grüße

Können die Fahrten (mit dem Firmenwagen der GbR) zur
Arbeitsstelle der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten
angerechnet werden?

Ja, mit der Entfernungspauschale

aber leider nur, wenn diese Nutzung zusätzlich zur 1%Regelung in der GbR versteuert wird.
Gruß
S.

Problematisch ist m.E. nach die 65% betriebliche Nutzung. Selbst wenn das Fahrzeug privat angeschafft werden würde wäre es aufgrund der über 50%-igen betrieblichen Nutzung in dem Fall zwingend notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen des Gesellschafters, oder steh ich da grad aufm Schlauch.