Hallo liebe Steuerexperten,
wie würde man folgenden Sachverhalt steuerlich korrekt behandeln?
Eine GbR kauft einen älteren gebrauchten PKW als Firmenwagen (Neuwert 40.000€, Kaufpreis 10.000€), den einer der GbR-Inhaber auch privat nutzt (privater Anteil ca. 35%). Laufende Kosten des PKW ca. 2500€ / Jahr. Der GbR-Inhaber betreibt die GbR im Nebenberuf; Entfernung zwischen Wohung und Arbeitsstätte seiner hauptberuflichen angestellten Tätigkeit ca. 5km.
Können die kompletten laufenden Kosten sowie die Abschreibung als Betriebsausgaben der GbR geltend gemacht werden? Oder nur zu bestimmten Anteilen?
Wird die volle Vorsteuer erstattet?
Muss ein Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung in der Einkommenssteuererklärung des Inhaber versteuert werden?
Können die Fahrten (mit dem Firmenwagen der GbR) zur Arbeitsstelle der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten angerechnet werden?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Peter Brinkrolf