Sehr geehrte Damen und Herren,
mal ein Beispiel dazu:
AG stellt AN auf Minijobbasis (EUR 450,00 mtl) ein.
AG übt die Tätigkeit in Form vom Heimarbeit aus und fährt nur einmal pro Monat in die Firma (63 km einfache Stecke).
AG stellt AN einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung. ALLE Kosten übernimmt AG, mtl. z.B. EUR 750,00 incl. MwSt.
Listenpreis Wagen incl. MwSt: EUR 50.000
Somit beträgt der geldwerte Vorteil:
1% pauschal EUR 500,00 + 50.000 * 0,002% * 63 = EUR 63
insg. also mtl. EUR 563,00
AG vereinbart mit dem AN eine mtl. Nutzungspauschale von EUR 113,00.
Somit kommen EUR 0,00 zur Auszahlung. AN hat dafür aber einen Wagen und muss AG EUR 113 überweisen.
Die Nutzungspauschale von EUR 113,00 mindert ja den geldwerweten Vorteil.
Die Gehaltsabrechnung müsste ja dann so aussehen:
Gehalt: 0,00
- Geldwerter Vorteil: 563,00
- Nutzungspauschale 113,00
Summe 450,00
Somit fällt die ganze Sache unter die Regelung für den Minijob???
Richtig oder falsch?