Hi,
was würdet ihr in diesem fiktiven Fall empfehlen? Das Finanzamt erwartet eine Auflistung der privaten Fahrten für ein Jahr, welches sich in der nahen Vergangenheit befindet (Steuerprüfung). Nachdem Reparatur- und weitere Kosten geltend gemacht wurden, will das Finanzamt die privaten Fahrten mit der 1% Regel ansetzen, wenn die privaten Fahrten nicht nachgewiesen werden können.
Angenommen es handelt sich nur um sehr kleine Fahrten, die getätigt wurden (einkaufen, Arztbesuche o.ä.)
Folgendes Szenario: Das Auto ist relativ alt und überschreitet nicht den Wert i.H.v. 1.500 €.
Wie sollte hier verfahren werden?
Danke und mfg
Franzl