Firmenwagen Besteuerung bei einem Gewerbe?

Hi,

was würdet ihr in diesem fiktiven Fall empfehlen? Das Finanzamt erwartet eine Auflistung der privaten Fahrten für ein Jahr, welches sich in der nahen Vergangenheit befindet (Steuerprüfung). Nachdem Reparatur- und weitere Kosten geltend gemacht wurden, will das Finanzamt die privaten Fahrten mit der 1% Regel ansetzen, wenn die privaten Fahrten nicht nachgewiesen werden können.

Angenommen es handelt sich nur um sehr kleine Fahrten, die getätigt wurden (einkaufen, Arztbesuche o.ä.)

Folgendes Szenario: Das Auto ist relativ alt und überschreitet nicht den Wert i.H.v. 1.500 €.

Wie sollte hier verfahren werden?

Danke und mfg
Franzl

Wenn das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist es zwingend Betriebsvermögen. Wenn dann kein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorliegt, schlägt die 1%-Regelung zu. Liegen die Kosten aber unter den 1% vom Listenneupreis, greift eine Deckelung: als Privatnutzung werden höchstens die Kosten angesetzt. Das Ganze ist dann also eine Nullnummer - man hat die betrieblichen Fahrten im Endeffekt privat bezahlt. Wenn man darstellen kann, dass das Auto zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird (nach dem Sachverhalt jetzt vielleicht schwierig zu argumentieren), ist es bei so einer Kiste besser, es privat zu halten und die betrieblichen Fahrten mit 30 Cent pro gefahrenen (!) Kilometer anzusetzen. Die müssen, z.B. anhand von Listen, nachgewiesen werden. Wenn das Auto zweifelsfrei bisher Betriebsvermögen war, muss es erst entnommen werden; das führt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern zu Umsatzsteuer darauf - ist bei 19% auf 1.500 Euro aber wohl noch preiswerter als die Privatnutzung.

Die 1%-Regelung bezieht sich natürlich auf den Monat, aufs Jahr sind es 12%.

Wenn das Auto zweifelsfrei bisher Betriebsvermögen war, muss es
erst entnommen werden;

Was aber im Nachhinein, also für den Prüfungszeitraum nicht geht.
Nachdem kein Fahrtenbuch geführt wurde (und das kann jetzt NICHT nachgeschrieben werden!) kommt die 1%-Regel zum Einsatz.

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