Guten Tag zusammen,
folgende Sachlage:
Person A hat einen Firmenwagen und versteuert 1% (auf dem Lohnzettel ersichtlich).
Zusätzlich erscheint auf dem Lohnzettel von Person A die Fahrten von Wohnung zum Arbeitsstelle der Firma (Büro) und werden pauschal an 15 Tagen im Monat versteuert (0.03 Cent x Km und 1% des Wagenwertes)
Somit hat Person A gedacht diese Fahrten (Wohnung - Arbeitzsstelle)
auch in seiner Steuererklärung als Werbungskosten gelten machen zu können da diese Versteuert wurden.
Das FA hat sich das genauer angesehen und bei Person A nachgefragt weil Person A ja im Service bei der Firma arbeitet und fast ausschließlich von der Wohnung zu den Kunden der Firma fährt und nicht ins Büro. Dort ist Person A bei mehreren Kunden über mehr als 8 Stunden im Einsatz ohne zum Büro zu kommen.
Somit sagt das FA sind die Fahrten zu den Kunden eindeutig Dienstfahrten und können nicht geltend gemacht werden weil ja ein Firmanwagen zur Verfügung steht.
Die Firma selbst sagt das es pauschal Versteuert werden muß wohin Person A auch fährt, denn es ist ja fast die gleiche Entfernmung
von der Wohnung von A zum Kunden und/oder ins Büro.
Beispiel : im Jahr x wurden auf dem Lohnzettel von A zu dem 1% 15x12 Fahrten versteuert (180) aber nur 25 fahrten nachweißlich getätigt.
Wer macht hier was falsch bzw welche Seite hat Recht?
Vielen Dank