Firmenwagen - Ersatzfahrzeug

Guten Tag,

angenommen einen Mitarbeiterin hat einen Firmenwagen der gehobenen Mittelklasse und dieser wird mit der 1% Regelung versteuert.

Ohne Angabe von Gründen hat der Chef der Mitarbeiterin ihr mitgeteilt, dass er ihrern Firmenwagen braucht und „ersatzweise“ einen VW Caddy zur Verfügung gestellt. Diese Zustand dauert nun schon seit 4 Wochen an und es stellt sich die Frage, wie es nun mit der Vertreuerung aussieht, da das teurere Auto versteuert wird und nicht genutzt werden kann. Zudem ist ein Lieferwagen kein Ersatz für einen Firmenwagen, für welchen viel Geld bezahlt wird.

Wie sieht die rechtliche Lage aus und welche Rechte hat die Mitarbeiterin?

Danke

Hallo,

versteuert werden muss natürlich nur, was auch tatsächlich zur Verfügung steht. Und in einer anständigen Firma achtet der Fuhrpark/die Lohnbuchhaltung auch darauf. Bei uns sogar so penibel, dass ich während der Wartezeit auf meinen bestellten Wagen jeden der diversen Mietwagen (alle gleiches Modell, nur unterschiedliche Ausstattung) gesondert abgerechnet bekam, wofür jedes Mal beim Verleiher der Listenpreis abgefragt wurde.

Ansonsten sollte man sich bzgl. des hier natürlich nicht ansatzweise vergleichbaren Fahrzeugs mal mit der Frage an den Chef wenden, wie er sich das vorstellt, einen Gehaltsbestandteil (denn es wird ja nicht nur die Steuer abgezogen, sondern schließlich zuvor ja auch der entsprechende geldwerte Vorteil als Gehaltsbestandteil gewährt) mal so einfach einseitig zu kürzen.

Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, mal in einer besonderen Situation Fahrzeuge kurzfristig zu tauschen. Da sollte man großzügig sein. Aber bei vier Wochen kann man wohl nicht mehr von einer besonderen Situation sprechen.

Gruß vom Wiz