Hallo Leute,
mir wurde von der Firma nun ein Firmenwagen statt Lohnerhöhung zugesichert.
Ich „verzichte“ auf 300 Brutto, und bekomme ca 500 Netto weniger mit Firmenwagen.
Ich lese viel von wegen, man könnte auch mit einem Firmenwagen die Entfernung zur Arbeit wieder über Werbungskosten reinholen, aber nichts genaues.
Jetzt meine Frage, ich versteuere ja den Wagen mit 0,03% für die Fahrten - ca 60km einfach - kann ich dann beim Lohnsteuerjahresausgleich dennoch was zurückholen?
Ja. das geht, sofern nicht der Arbeitgeber schon eine Pauschalversteuerung vornimmt. Dann geht’s nicht mehr.
Ja. das geht, sofern nicht der Arbeitgeber schon eine
Pauschalversteuerung vornimmt. Dann geht’s nicht mehr.
Hm, ich versteuere halt die 1% und die 0,03% für die Fahrten zur Arbeit.
Also kann ich davon eigentlich ausgehen, dass ich so wie mit meinem jetzigen Wagen alle KM voll angeben kann und dann auch was rauskriege?
Ja, Sie können diese auf der Anlage N angeben. Da muss ein Kreuzchen bei „Firmenwagen“ gesetzt werden. Dadurch, dass Sie den geldwerten Vorteil versteuern, können Sie die Fahrtkosten wieder absetzen.
ja, sollte so sein. Ich würde aber nochmal beim Steuerberater nachfragen.
Also macht es keinen Unterschied, ob ich mit meinem Privat PKW oder eben mit dem Firmenwagen fahre? Ich bekomme die Steuern wieder erstattet?
Dann frage ich mich, warum sie das mit dem Geldwerten Vorteil und den 0,03% zusätzlicher Versteuerung überhaupt machen?
(Bis jetzt krieg ich bei der Lohnsteuer immer so ca 2000 Euro rum raus…) Dann bleibt das auch ca da dabei?
Ja, Sie können diese auf der Anlage N angeben. Da muss ein
Kreuzchen bei „Firmenwagen“ gesetzt werden. Dadurch, dass Sie
den geldwerten Vorteil versteuern, können Sie die Fahrtkosten
wieder absetzen.
Also macht es keinen Unterschied, ob ich mit meinem Privat
PKW oder eben mit dem Firmenwagen fahre? Ich bekomme die
Steuern wieder erstattet?
Dann frage ich mich, warum sie das mit dem Geldwerten Vorteil
und den 0,03% zusätzlicher Versteuerung überhaupt machen?
Sie könnten den Firmenwagen ja auch für Privat-Fahrten nutzen. Das stellt bei Ihnen eine geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Außerdem können Sie für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nur 30 cent je Entfernungskilometer absetzten. Die Steuerersparnis daraus wird i.d.R. niedriger sein als das, was Sie vorher an Lohnsteuer für den Firmenwagen zahlen.
(Bis jetzt krieg ich bei der Lohnsteuer immer so ca 2000 Euro
rum raus…) Dann bleibt das auch ca da dabei?
Wenn sich sonst nichts wesentliches verändert hat, können Sie davon ausgehen.
Ich „verzichte“ auf 300 Brutto, und bekomme ca 500 Netto
weniger mit Firmenwagen.
Also das hätte ich auch gerne mal. Mehr Netto als Brutto. Ich denke, Du verzichtest auf 500 Euro brutto und bekommst dadurch 300 Euro weniger netto.
Wenn Du nur den Wagen bekommst, aber Sprit selbst bezahlen musst, dann kannst Du die Entfernungspauschale absetzen. ich bin mir da aber nicht 100%ig sicher. Denn die Entfernung ist ja da und es heißt ja auch nicht mehr KM-Pauschale.
Wenn Du allerdings alle Kosten rund ums Auto bezahlt bekommst, also auch den Sprit, dann denke ich, hast Du ja keine Ausgaben, um zur Arbeit zu kommen und kannst demnach die Kosten nicht geltend machen.
Gruß Ina