Firmenwagen & Fahrtenbuch

Guten Tag,

ich will für die Firma einen Wagen kaufen und mit Werbung bedruckt als Kurierfahrzeug oder einfach als rumstehende Werbung nutzen. Vielleicht einen Smart, das passt ja ganz gut.
Eine Privatnutzung ist nicht vorgesehen. Muß für so ein Fahrzeug auch ein Fahrtenbuch geschrieben werden?

Danke
Michael

Hallo Michael,

Muß für so ein
Fahrzeug auch ein Fahrtenbuch geschrieben werden?

Einfach: Ja.

Auch das Vorhandensein von privaten Zweit- und Drittautos macht keinen Unterschied.

Einzige Alternative ohne Fahrtenbuch ist die Versteuerung der pauschal berechneten Privatnutzung.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für4 die Antwort - aber wie das?
Muss mein Briefträger für den von ihm genutzten PKW (Postdienstfahrzeug) ein Fahrtenbuch schreiben?
Oder muß Herr Zumwinkel (Postvorstand) diesen pauschal versteuern? Wie alle anderen 30000 Fahrzeuge mit je 1%???

Da muß es doch noch mehr geben?

Wo kann man forschen.

Danke vorab
Michael

Hallo Michael,

Muss mein Briefträger für den von ihm genutzten PKW
(Postdienstfahrzeug) ein Fahrtenbuch schreiben?

Falls es sich tatsächlich um einen PKW handelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Die mir wahrscheinlichste (ich kenn die Gepflogenheiten bei der DPAG nicht) ist, dass er zu Schichtbeginn den Schlüssel an sich nimmt und zu Schichtende wieder abgibt, und dass diese Beschränkung auf dienstliche Nutzung auch überwacht wird. In dem Moment ist das in Ordnung.

Wenn ein Fahrzeug bauartbedingt nicht wie ein PKW genutzt werden kann, ists auch in Ordnung. Das ist aber relativ eng auszulegen, die Firmenreklame und eine Isolierbox im Kofferraum reichen nicht aus.

Im maßgeblichen Abschnitt 31 Lohnsteuerrichtlinien (der analog auch im Fall des Fahrzeugs im Eigentum eines Einzelunternehmers etc. angewendet wird) steht zu der Frage, wann genau ein PKW kein PKW ist, nichts im Detail.

Wenn ich Zeit habe, schau ich nach mehr Einzelheiten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
dafür erst einmal Danke. Der Fall ist insoweit simpel:
Einzelfirma, Chef hat Firmen-PKW mit Fahrtenbuch.
Chefin ist Angestellte mit Firmen-PKW und 1% Regel.
1 Angestellte hat auch noch einen Firmen-PKW mit 1% Regel, alle anderen Mitarbeiter haben eigene PKWs.
Ich denke mal, bauartbedingt wird es ein PKW = Beispiel Smart sein. Das ist einfach das gängige Mix als Kleinwagen für Besorgungen etc. und gleichzeitig Werbeträger.
Post war auch nur ein Beispiel - was ist mit Polizei-PKW :smile:?? Oder aber mit den Mengen an kleinen Servicewagen von Firmen wie Schnelldiensten oder Aufzugswartung etc. Meist auch Kombis mit einigen Werkzeugkisten hinten drin. Da kann es doch nicht generell die Fahrtenbuchpflicht geben?
Und um einen deiner Gedanken aufzunehmen - PKW und so. Was ist denn mit Chefs Landcruiser, der mit über 2,8 Tonnen als aufgelasteter Truck gewichtsbesteuert wird. Aber darauf will ich nicht hinaus, sondern nur auf die simple Anschaffung udn Verwaltung des beschreibenen Multifahrzeuges.
In dem Sinne gute Nacht
Michael

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Guten Tag,

ich will für die Firma einen Wagen kaufen und mit Werbung
bedruckt als Kurierfahrzeug oder einfach als rumstehende
Werbung nutzen. Vielleicht einen Smart, das passt ja ganz gut.
Eine Privatnutzung ist nicht vorgesehen. Muß für so ein
Fahrzeug auch ein Fahrtenbuch geschrieben werden?

Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wird, kannst Du Dir das Fahrtenbuch m.E. sparen.

Falls Dir, Deiner Frau und jedem volljährigem Kind ein Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, wird das Finanzamt im Regelfall auch nichts anderes Vermuten.
Problematisch wäre 7er BMW als ausschließlich betrieblich genutzter Firmenwagen und Smart als privates Auto und ähnliche Konstellationen.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

die Sache mit dem „glaubhaft machen“ ist ihrer Natur nach ein wenig dehnbar und bedeutet erstmal, dass es Sache des StPfl ist, den Sachverhalt plausibel zu erläutern und zu belegen: Die Beweislast für den Tatbestand der privaten Nutzung also nicht beim Fiskus liegt.

Dass im BMF-Schreiben vom 21.01.2002 zum Thema in 2a) - Beispiel 3 explizit von der „Lebensgefährtin“ des Unternehmers die Rede ist, legt erstmal nahe, dass ziemlich viele Personen für die private Nutzung in Betracht gezogen werden können und dass für sie alle gezeigt werden muss, dass für sie bereits ein PKW zur Verfügung steht, den sie auch tatsächlich nutzen.

Mit dieser Einschränkung, die verdeutlichen soll, dass im Zweifelsfall das Fahrtenbuch den geringeren Aufwand ausmacht, stimme ich Dir zu.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michael,

an diesem Punkt bist Du mit der Auskunft von Chris und meiner Antwort darauf wahrscheinlich schon weiter gekommen: Wenn der von Dir benannte Personenkreis tatsächlich alle Personen umfasst, die für die private Nutzung des PKW in Frage kommen - also keine anderen Angestellten da sind und auch Kinder, Ehegatten, Lebensabschnittsgefährten etc. mit Autos versorgt sind, ist Entwarnung gegeben.

Es sei denn, dass auf verbuchten Inspektions- und Reparaturrechnungen des Smart Kilometerstände auftauchen, die mit dessen Verwendung nicht gut in Einklang zu bringen sind. Dann wäre es Sache des Unternehmers, zu zeigen, wie sie zustande kommen - Er muss glaubhaft machen, dass „die betrieblichen Kraftfahrzeuge durch Personen, die zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen gehören, nicht genutzt werden“ - BMF vom 21.1.2002, zu Abschnitt 23 EStR. Je nach Komplexität der Privatsphäre des Unternehmers landet man da schnell beim Fahrtenbuch als den Weg des geringsten Aufwandes und mit der relativ besten Beweiskraft.

Der Gäg daran ist, dass Abschnitt III, 3 im genannten BMF-Schreiben „berufsspezifisch bedingte“ Erleichterungen für „Steuerpflichtige, die regelmäßig aus betrieblichen/beruflichen Gründen große Strecken mit mehreren unterschiedlichen Reisezielen zurücklegen“, u.a. Kurierfahrer, Automatenlieferanten, Taxifahrer, Fahrlehrer vorsieht. Das könnte darauf hinauslaufen, dass der jeweilige Fahrer des Smart zwar comme il faut ein Fahrtenbuch führt, das dann aber etwa folgende Eintragungen enthalten könnte:

03.03.2005 km 27.751 - km 27.895: Werbefahrten im Großraum KA
04.03.2005 km 27.895 - km 27.993: Werbefahrten im Großraum NW
05.03.2005 km 27.993 - km 28.175: Werbefahrten im Großraum F
06.03.2005 km 28.175 - km 28.182: Brötchen geholt
07.03.2005 km 28.182 - km 28.277: Werbefahrten im Großraum Bad König

usw.

Ich finde, es verlöre dann seinen Schrecken, ohne dass mit Blick auf das genannte BMF-Schreiben seine Beweiskraft ganz von der Hand zu weisen wäre.

Disclaimer: Zur Nachahmung nur empfohlen, wenn die wörtlich zitierten Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

die Sache mit dem „glaubhaft machen“ ist ihrer Natur nach ein
wenig dehnbar und bedeutet erstmal, dass es Sache des StPfl
ist, den Sachverhalt plausibel zu erläutern und zu belegen:
Die Beweislast für den Tatbestand der privaten Nutzung also
nicht beim Fiskus liegt.

das mit der Beweislast ist für mich immer die Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
Der Steuerpflichtige hat steuermindernde Tatsachen nachzuweisen, das Finanzamt steuererhöhende.
Wenn das Fahrzeug nun offensichtlich für betriebliche Zwecke angeschafft wurde und auch offensichtlich für diese benutzt wird, hat m.E. erst einmal das FA darzulegen, aus welchen Gründen es eine Privatnutzung für gegeben hält.
Ich denke also nicht, dass der Stpfl. grundsätzlich beweisen muss, dass er das Fahrzeug nicht auch privat nutzt, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Das ein Fahrtenbuch nicht schaden kann, möchte ich auf keinen Fall bestreiten, es muss in bestimmten Fällen aber auch anders gehen.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

in der Tat klingt hier der Text von §6 Abs 1 Nr. 4 EStG viel harmloser und nicht wirklich so, als sei die Verwaltungspraxis daraus gänzlich abzuleiten. Exekutive in Gestalt des BMF tritt hier IMHO rechtssetzend auf - seit sie sich nicht mehr von dem Nachbarstaat Ost absetzen muss, geht das ja eher mal…

Aber ich glaube, es wäre bekannt geworden, wenn werauchimmer die Frage überhaupt übers FG hinaus gekriegt hätte. Wie da in einzelnen Fällen argumentiert wurde, ist sicherlich ganz spannend. Wissen weiß ich dazu aber nix.

Schöne Grüße

MM