Hallo zusammen,
man stelle sich folgende Konstellation vor:
Es gibt eine GmbH mit 2 Gesellschaftern die zugleich Geschäftführer sind (keine weiteren Mitarbeiter).
Bei der GmbH handelt es sich um eine Wohnungsvermietungsfirma, bei der nur minimale Fahrten zu Geschäftszwecken erfolgen (Gesamtfahrleistung 20-25TKM, geschäftliche Fahrten MAXIMAL (!) 500).
Kann hier überhaupt ein Geschäftswagen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Würde hier dann die 1%-Regelung greifen?
Vielen Dank für eure „Denkansätze“