Hallo,
Ich hätte eine Frage zum Thema „Firmenwagen für Minijobber“:
Ein Einzelunternehmer stellt seiner im eigenen Betrieb als Minijobberin beschäftigten Ehefrau einen „Firmenwagen“ zur Verfügung.
Annahme:
Für die Ermittlung des Arbeitsentgeldes der Frau kommt die 1%-Regelung zur Anwendung.
Der Inhaber setzt alle im Zusammenhang mit dem PKW anfallenden Kosten als Betriebsausgaben an.
Frage:
Ist dies auch bei überwiegend privater Nutzung des PKW durch die Ehefrau möglich oder gilt auch hier die 50% Regel zur betrieblichen Nutzung?
Leider finden sich hierzu gegensetzliche Aussage in verschiedenen Quellen.
Das BFM schreibt:
Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer stellt für den
Steuerpflichtigen (Arbeitgeber) eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dar.
Angeblich weißt das BFM aber auf die besondere Bedeutung des Wortes „auch“ hin und interpretiert diese als „neben der ÜBERWIEGEND betrieblichen Nutzung“
Vielen Dank und viele Grüße,
Mark