Firmenwagen GbR

Ein gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagtes Ehepaar gründet eine GbR und schafft einen Firmenwagen an, der mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Es soll die 1%-Regelung zur Privatnutzung zur Anwendung kommen
Beide nutzen diesen Wagen auch privat.

Frage 1: Bei wem wird der geldwerte Vorteil in der Einkommensteuererklärung eingetragen und in welcher Anlage.

Frage 2: In der EÜR der GbR wird die Privatnutzung als Einnahme verbucht, erhöht also den zu versteuernden Gewinn. Gleichzeitig wird die Privatentnahme in der Einkommensteuererklärung einkommenserhöhend angegeben. Gehe ich richtig in der Annahme, dass in diesem Fall sich die zahlende Steuer zweimal erhöht?

Kann ich leider nicht helfen.