Firmenwagen geldwerter vorteil eigenbeteiligung?

Hallo, ich suche vergeblich nach einer Information zum Thema geldwerter Vorteil bei Dienstwagen:

Ich kann zur Standardausstattung meines Firmenwagens Extras bestellen, die Erhöhung der Leasingrate zahle ich selber. Nun diskutiere ich mit der Personalabteilung, ob die von mir „gezahlten“ Extras bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils hinzugerechnet oder abgezogen werden müssen. Meiner Meinung nach müssten sie vom Nettolistenpreis abgezogen werden, da sie ja nicht vom AG, sondern von mir selber gezahlt werden, mir insofern auch kein geldwerter Vorteil entsteht.

Kennt sich hier jemand damit aus. Danke für Eure Tips.

Hallo Mazze,

leider kenn ich mich in diesen Dingen noch nicht so gut aus…aber schau doch mal unter www.wikipedia.org

(*) Im Zeitpunkt der Erstzulassung, zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer.

hoffe konnte dir helfen

Hallo hatschepsuth (toller Name!:wink:
danke für die schnelle Hilfe. Hatte den Wiki-Eintrag offensichtlich übersehen. Aber er enthält genau, was ich vermutete: Das eigenfinanzierte Zubehör wird aus dem geldwerten Vorteil rausgerechnet!

Hat evtl. jemand dazu einen Hinweis auf Urteile oder interne Anweisungen für die Finanzämter? Ich bin bei Wiki-Quellen immer vorsichtig und sichere mich gerne doppelt ab, bevor ich mit der Personalabteilung/dem FA in den Ring steige … Danke!

Nochmal herzlichen Dank.

Hallo,

ja, das Problem habe ich auch seit vielen Jahren (und
Firmenwagengenerationen). Es gibt keine befriedigende Lösung.
Die Extras, die selbst bezahlt werden (monatlicher Beitrag zur
Leasingrate, der direkt vom Gehalt einbehalten wird) erhöhen den
Gesamtwert des Fahrzeuges, der dann wiederum in Form der 1%-
Regelung vollkommen versteuert wird.
Man zahlt also dafür doppelt. Habe auch Diskussionen mit HR
geführt: Keine Chance!
Über den genauen Gesetzestext kann ich aber nichts sagen.

drhofu

Hallo, ich suche vergeblich nach einer Information zum Thema
geldwerter Vorteil bei Dienstwagen:

Ich kann zur Standardausstattung meines Firmenwagens Extras
bestellen, die Erhöhung der Leasingrate zahle ich selber. Nun
diskutiere ich mit der Personalabteilung, ob die von mir
„gezahlten“ Extras bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils
hinzugerechnet oder abgezogen werden müssen. Meiner

Meinung

nach müssten sie vom Nettolistenpreis abgezogen werden, da sie
ja nicht vom AG, sondern von mir selber gezahlt werden, mir
insofern auch kein geldwerter Vorteil entsteht.

Kennt sich hier jemand damit aus. Danke für Eure Tips.

hallo, leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, wer-weiss-was hat mich offensichtlich fälschlicherweise in einer Rubrik, wo ich nichts weiss, lg

Sorry keine Ahnung.

Guten Tag,

dasselbe Probelm habe ich momentan auch. Deshalb interessiert es mich brennend ob du dazu nun Belege fürs Finanzamt oderähnlich gefunden hast.
Zusätzlich habe ich das Problem das man in meinem Vertrag bereits die Leasingrate von meinem Gehalt abgezogen hat und somit nur den minderen Betrag angegeben hat. Und im Vertrag steht nichts davon das ich mich an dem Fahrzeug mit einer Leasingrate beteilige.

Grüße
Sonja

Sonja,
… aber dann ist es bei Dir ja schon vom geldwerten Vorteil abgezogen, wenn im Vertrag der niedrigere Betrag steht!
Ich würde mir den um den Eigenanteil reduzierten Listenwert schriftlich geben lassen und das dann - für den Fall der Fälle - als Beleg beim FA einreichen. Wichtig wäre aber zu kontrollieren, was die Personalabteilung tatsächlich abzieht, den sonst läufst Du dem Geld hinterher.

Ich warte noch auf eine korrekte Abrechnung, da ich bisher mit Interims-Fzgen unterwegs war und erst im lt. Monat mein endgültiges Fzg erhalten habe. Bin gespannt auf die erste Abrechnung.
Viel Glück