Hallo, ich suche vergeblich nach einer Information zum Thema geldwerter Vorteil bei Dienstwagen:
Ich kann zur Standardausstattung meines Firmenwagens Extras bestellen, die Erhöhung der Leasingrate zahle ich selber. Nun diskutiere ich mit der Personalabteilung, ob die von mir „gezahlten“ Extras bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils hinzugerechnet oder abgezogen werden müssen. Meiner Meinung nach müssten sie vom Nettolistenpreis abgezogen werden, da sie ja nicht vom AG, sondern von mir selber gezahlt werden, mir insofern auch kein geldwerter Vorteil entsteht.
Kennt sich hier jemand damit aus. Danke für Eure Tips.