Firmenwagen + geldwerter Vorteil -> Netto?

Hallo zusammen!

Angenommen, ein Angestellter erhält einen Dienstwagen, der über die 1%-Regelung abgerechnet wird. Geldwerter Vorteil gesamt z.B. EUR 325. Wie lässt sich daraus die Netto-Belastung ermitteln?

Gruß
Iceman

Hallo Iceman,

du nimmst deinen bisherigen Bruttolohn plus die 325 € und rechnest anhand diesen links den Nettolohn aus:

http://www.nettolohn.de/

Nun musst du allerdings noch die 325 € wieder abziehen, sonst hättest du mehr als vorher :smile:

Was übrig bleibt, ist der Nettolohn bei Anwendung der 1 % - Regelung.

Wichtig ist, dass nicht nur die Kaufpreis des PKW einbezogen wird, sondern auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte !

Gruß

Peter

Hallo Peter,

du nimmst deinen bisherigen Bruttolohn plus die 325 € und
rechnest anhand diesen links den Nettolohn aus:

http://www.nettolohn.de/

Nun musst du allerdings noch die 325 € wieder abziehen, sonst
hättest du mehr als vorher :smile:

Was übrig bleibt, ist der Nettolohn bei Anwendung der 1 % -
Regelung.

Wichtig ist, dass nicht nur die Kaufpreis des PKW einbezogen
wird, sondern auch die Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte !

Danke erstmal für Deine Antwort. Das kann so aber noch nicht ganz stimmen. Nehmen wir mal einen runden Bruttolohn von 3000 Euro, dazu die 325 gibt bei www.nettolohn.de bspw. 1940 Netto. Netto vorher 1800.
1940 abz. die 325 (da sollen die Fahrten zur Arbeitsstätte schon mit drin sein) macht 1615. Das wären also nur 185 EUR Nettodifferenz für den Firmenwagen. Tatsächlich muss es aber deutlich mehr sein!

Gruß,
Iceman

1940 abz. die 325 (da sollen die Fahrten zur Arbeitsstätte
schon mit drin sein) macht 1615. Das wären also nur 185 EUR
Nettodifferenz für den Firmenwagen. Tatsächlich muss es aber
deutlich mehr sein!

Gruß,
Iceman

hallo,

wieso ? langt doch eigentlich… 57% steuern und SV auf die nutzung des wagens…

gruß vom inder