Firmenwagen / geldwerter Vorteil / wann Neuwagen?

Hallo zusammen,

ich habe einen Firmenwagen (mit Privatnutzung), den ich mit der 1%-Regelung als geldwerten Vorteil versteuere.

Meine Frage: Da ich den Wagen ja wie einen Neuwagen versteuere würde mich interessieren, ob ich nach einer gewissen Zeit Anspruch auf ein neues Fahrzeug habe (z.B. nach 3 bzw. 4 Jahren).

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße,

Thorsten

Hallo!

Meine Frage: Da ich den Wagen ja wie einen Neuwagen versteuere
würde mich interessieren, ob ich nach einer gewissen Zeit
Anspruch auf ein neues Fahrzeug habe

Das mußt du deinen Chef fragen ob er dir ein neues kauft, dem Finanzamt
ist das völlig egal.

Gruß
Stefan

Klarstellung
Hi!

Meine Frage: Da ich den Wagen ja wie einen Neuwagen versteuere

Diese Tatsache ist ein rein steuerlicher Aspekt und hat nichts mit irgendwelchen Anprüchen arbeitsrechtlicher Natur zu tun (außer dem Anspruch auf einen Firmenwagen natürlich).

Gruß
Guido

Das mußt du deinen Chef fragen ob er dir ein neues kauft, dem
Finanzamt ist das völlig egal.

Nur mal gesetzt den Fall, ich würde keinen neuen kriegen: Bedeutet das, dass ich irgendwann eine 10 Jahre alte Schrottkarre fahre, und die immer noch mit dem Neuwagenpreis versteuern muss?!? Man hat also rechtlich nicht irgendwann ANSPRUCH auf einen Neuwagen?

Diese Tatsache ist ein rein steuerlicher Aspekt und hat nichts
mit irgendwelchen Anprüchen arbeitsrechtlicher Natur zu tun
(außer dem Anspruch auf einen Firmenwagen natürlich).

Darauf hat meine Frage auch abgezielt. Mir ist bewusst, dass ich den als Neuwagen versteuern muss, auch wenn es inzwischen keiner mehr ist. Ich wollte eigentlich wissen, ob es nach x Jahren einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug gibt, oder ob mich mein Arbeitgeber theoretisch noch in 10 Jahren mit der Gurke rumfahren lassen darf?

Ich dachte eigentlich, dass aus meiner Antwort hervor ging, dass aufgrund einer Regelung im EStG keinerlei rechtlichen Ansprüche gegen einen Arbeitgeber entstehen.

Und die andere Antwort ist eigentlich auch sehr klar formuliert…

Gruß
Guido

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Man hat also rechtlich nicht irgendwann ANSPRUCH auf einen Neuwagen?

Nein !

(Ich hoffe, das war deutlich genug.)

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Moin,

Meine Frage: Da ich den Wagen ja wie einen Neuwagen versteuere
würde mich interessieren, ob ich nach einer gewissen Zeit
Anspruch auf ein neues Fahrzeug habe (z.B. nach 3 bzw. 4
Jahren).

was steht im Arbeitsvertrag?
Wenn dort nichts explizites steht, hast Du keinerlei! Ansprüche auf einen neuen Wagen.

Gandalf