Guten Tag,
ein Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen in der Monatsmitte, um woanders anzufangen. Wie muss der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen dann gerechnet werden. Mir wurde gesagt, trotzdem für den ganzen Monat. Eine anteilige Kürzung wäre nicht zulässig?
Wer kann das bestätigen / verneinen und mir die rechtsgrundlage benennen?
Danke
M