Hallo,
wie ist in folgendem Fall der geldwerte Vorteil zu berechnen:
Ein Arbeitgeber bekommt einen Firmenwagen gestellt. Er hat am Arbeitsort eine Zweitwohnung, sein Hauptwohnsitz befindet sich in 300 km Entfernung.
Muss er nun (neben der 1% Pauschalregelung), auch wenn er den Wagen nachweislich nicht für die Familienheimfahrten nutzt (weil Bahnnutzung), die Entfernung Erstwohnsitz Arbeitsstätte mit der 0,03%-Regelung versteuern? Oder nur die Entfernung Zweitwohnsitz Arbeitsstätte?