Ein Firmenwagen, der vor 4 Jahren als Jahreswagen gekauft wurde und in diesem Jahr abgeschrieben ist, soll zum aktuellen Marktwert in Privatbesitz übergehen. D.h. die Einnahme des Marktwertes wird verbucht, 16% gehen an das Finanzamt und betriebliche Fahrten werden nicht mehr über Fahrtenbuch, sondern über Kilometerpauschale abgerechnet. Grund könnte z.B. sein, dass dieses Auto aus privaten Mitteln in ein Wohnmobil verwandelt werden soll.
Gibt es hierbei irgendwelche Probleme oder etwas zu beachten?
Meiner Meinung nach sollte es egal sein, ob die Einnahme von dem Verkauf von Fremden kommt oder aus der eigenen Familie.
Wer weiss einen Rat?
hi,
wenn das kfz ins privatvermögen übergehen soll, es aber eigentlich notwendiges betriebsvermögen ist (weil berufliche nutzung über 50%), dann gibt es probleme. hier wird i.d.R. die kilometerpauschale abgelehnt, weil es zu einer unzutreffenden besteuerung kommt. prüfe also, wie hoch die %uale nutzung ist und entscheide dann erst ggf. nach rücksprache mit einem steuerberater.
mfg vom
showbee
Hi Showbee,
Da in dem Haushalt noch 3 weitere Fahrzeuge zur verfügung stehen (ein Oldtimer Fiat 500, das Fahrzeug der Ehefrau und ein Motorrad), sollte dieses Problem keines sein. Ich habe von anderer Seite schon ein positives Feetback bekommen, d.h. wenn der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges (T4 Multivan 111Kw) durch einen Verkauf,wohin auch immer,als Einnahme gebucht wird, ist es kein Firmenwagen mehr.
Ein Gutachten oder schriftliches Angebot einer VW Werkstatt sollte auf jeden Fall dabei sein.
hi,
verkauf hin oder her, wenn die nutzung über 50% liegt, ist alles sinnlos! ich kenne deinen job nicht, auch nicht deine fahreigenschaften, nur möchte ich dir auf den weg geben: das vorhandensein von weiteren Kfz ist allerhöchstens ein indiz, dass diese auch beruflich genutzt werden, mehr nicht. bei einem oldtimer und einem krad würde ich dir die betriebliche nutzung nur in geringem umfang abnehmen. und wenn dann die frau ggf. mit ihrem auto auch jeden tag zur arbeit fahren muss, dann sieht es mal schlecht aus.
wie gesagt: lass dich von einem steuerberater beraten, die buchung bzw. das papier ist nicht das alleinige, die tatsächlichen umstände müssen auch stimmen.
mfg vom
showbee