Eine Firma behält sich Flexibilität indem sie keine Leasingverträge mehr abschließt, sondern den Mitarbeitern die Option anbietet bei einem Mietwagenunternehmen Fahrzeuge auf lange Zeit zu mieten. Das Fahrzeug muss alle 8 Wochen in ein neues ausgetauscht werden. Die Benzinkosten werden weiterhin mit einer Firmentankkarte bezahlt.
Beim diesem Modell werden die gesamten Mietkosten per Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen.
Meine Fragen:
Welcher Betrag wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, die Netto- oder Bruttomietkosten?
Anhand welches Bruttolistenpreises wird der geldwerte Vorteil berechnet? Wird dieser vom Mietwagenunternehmen angegeben?