Firmenwagen per Langzeitmiete u. Gehaltsumwandlung

Eine Firma behält sich Flexibilität indem sie keine Leasingverträge mehr abschließt, sondern den Mitarbeitern die Option anbietet bei einem Mietwagenunternehmen Fahrzeuge auf lange Zeit zu mieten. Das Fahrzeug muss alle 8 Wochen in ein neues ausgetauscht werden. Die Benzinkosten werden weiterhin mit einer Firmentankkarte bezahlt.

Beim diesem Modell werden die gesamten Mietkosten per Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen.

Meine Fragen:
Welcher Betrag wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, die Netto- oder Bruttomietkosten?
Anhand welches Bruttolistenpreises wird der geldwerte Vorteil berechnet? Wird dieser vom Mietwagenunternehmen angegeben?

Hallo,

Welcher Betrag wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers
abgezogen, die Netto- oder Bruttomietkosten?

Das kommt wohl auf die jeweilige Vereinbarung zwischen AG u. AN an, beides ist m. E.möglich.

Anhand welches Bruttolistenpreises wird der geldwerte Vorteil
berechnet? Wird dieser vom Mietwagenunternehmen angegeben?

Der Bruttolistenpreis (incl. USt) ergibt sich aus der inländischen Preisliste und dem Zubehörkatalog des Fahrzeugherstellers.

Gruß
Zemionow