Vielleicht kann hier jemand Licht in folgende Sachlage bringen.
Ein Angestellter hat von seiner Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, der per 1% Regel versteuert wird. Eine konkrete Regel wegen privater Fahrten und Tanken ist nicht bekannt, jedoch verhält sich der Arbeitnehmer im allgemeinen so, das er bei längeren Fahrten (Urlaub) auch mal den Sprit selber bezahlt.
Nun ist der Arbeitnehmer aus privaten Gründen umgezogen und pendelt einmal pro Woche (max) einfache Strecke 350 km. Für diese Fahrten tankt er auf eigene Kosten und führt ein vollständiges Fahrtenbuch über Firmenbezogene und private Fahrten.
Frage ist: Kann er diese Heimfahrten (durch doppelte Haushaltsführung) ganz normal absetzen und werden diese trotz Firmenwagen und 1% Regel anerkannt? Oder ist das alles doppelt gemoppelt? Es gibt ja anscheinend auch noch die Möglichkeit Firmenwagen versteuert anhand der privaten Nutzung ohne 1% Regel.
Danke für jeden Tip oder Hinweis auf andere Quellen
ich hätte eine weitere Frage zu diesen Thema. Wie berechnet man eigentlich korrekt den Eigenverbrauch bei Geschäftswagen als Unternehmer mit Fahrtenbuch bzw. 1% Regel mit den dazu gehörigen Nebenbedingungen wie km-Pauschale, Umsatzsteuer etc.? Beim googeln fand ich leider nicht viele gebrauchbare Seiten. Ich würde mich auch über nützliche Links freuen.
Frage ist: Kann er diese Heimfahrten (durch doppelte
Haushaltsführung) ganz normal absetzen und werden diese trotz
Firmenwagen und 1% Regel anerkannt?
Wird ein Firmenwagen genutzt, dürfen die Heimfahrten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese Fahrten sind aber gleichzeitig nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG). http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
die links konnten mir etwas helfen, leider verstehe ich noch nicht ob ich auf den Privatanteil Umsatzsteuer berechnen muss oder nicht und zu welchen Teil? Es handelt sich dabei um eine betriebliche Nutzung >50%
Gruß Alex2k7
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die links konnten mir etwas helfen, leider verstehe ich noch
nicht ob ich auf den Privatanteil Umsatzsteuer berechnen muss
oder nicht und zu welchen Teil? Es handelt sich dabei um eine
betriebliche Nutzung >50%
Grundsätzlich gibt es für die Privatnutzung Kfz bei der Umsatzsteuer 3 Berechnungsmethoden:
1.) Liegt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, kann der Unternehmer die anteilig auf die Privatfahrten entfallenden vorsteuerbelasteten Aufwendungen als Bemessungsgrundlage ansetzen. Dabei werden die Anschaffungskosten des Kfz auf 5 Jahre verteilt.
2.) Wird die 1% Regelung angewendet, wird dieser Wert pauschal um 20% gekürzt, um die nicht vorsteuerbelasteten Aufwendungen umsatzsteuerfrei zu belassen. Auf die verbleibenden 80% wird die Umsatzsteuer draufgerechnet.
3.) Liegt kein Fahrtenbuch vor und wird auch die 1% Regelung nicht angewendet, kann der Unternehmer den privaten Nutzungsanteil schätzen. Dieser Wert muss mindestens 50% betragen.