Ein Einzelunternehmer „A“ least ein Fahrzeug für seine Unternehmung. Der betriebliche Anteil der Fahrzeugnutzung liegt bei 50%.
Nun ist „A“ in seiner Nebentätigkeit noch bei einer Firma für einige Stunden in der Woche fest angestellt. Für diese Tätigkeit muß er zu diesem Betrieb mehrmals unregelmäßig in der Woche fahren. Darauf entfallen weitere 30% der Fahrzeugnutzung.
Die restlichen 20% der Fahrzeugnutzung sind privater Natur.
Die Frage die sich mir stellt ist wie die Kosten des Fahrzeugs einzuordnen sind. Ich kann in diesem Zusammenhang die Komponente „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ für die Nebentätigkeit nicht richtig einschätzen.
Habt ihr Ideen?
Ein Einzelunternehmer „A“ least ein Fahrzeug für seine
Unternehmung. Der betriebliche Anteil der Fahrzeugnutzung
liegt bei 50%.
das ist zu wenig, um das fahrzeug ertragsteuerlich dem betrieb zuzuordnen
Nun ist „A“ in seiner Nebentätigkeit noch bei einer Firma für
einige Stunden in der Woche fest angestellt. Für diese
Tätigkeit muß er zu diesem Betrieb mehrmals unregelmäßig in
der Woche fahren. Darauf entfallen weitere 30% der
Fahrzeugnutzung.
das sind fahrten wohnung-arbeitsstätte und die sind erst ab dem 21. km als werbungskosten abzugsfähig
Die restlichen 20% der Fahrzeugnutzung sind privater Natur.
o.k.
Die Frage die sich mir stellt ist wie die Kosten des Fahrzeugs
einzuordnen sind.
fahrten für den eigenen betrieb als nutzungseinlage mit 0,30€ oder tatsächlichen kosten