Firmenwagen richtig steuerlich absetzen

Hallo,

wenn eine kleine GmbH drei Fahrzeuge besitzen würde, von denen zwei mit Werbeaufklebern versehen sind und ganz klar als Werbefahrzeuge zu erkennen sind und das dritte nicht mit Werbeaufklebern versehen ist und vom Geschäftsführer auch privat genutzt wird, wie wären diese Fahrzeuge steuerlich abzusetzen? Die beiden beklebten Fahrzeuge würden für Lieferfahrten und auf Messen eingesetzt.

Wenn diese Fahrzeuge bisher alle privat auf den Geschäftsführer angemeldet wären, würde es dann Sinn machen diese Fahrzeuge auf die Firma umzumelden, müssten die Fahrzeuge dann an die GmbH verkauft werden?

Zu den Fahrzeugen wäre noch zu sagen, das es sich um ein Fahrzeug handeln würde das älter als 30 Jahre ist und die beiden anderen ca. 28 Jahre alt wären.

Grundsätzlich wäre es erstrebenswert möglichst viele Kosten (Steuer, Versicherung und Reparaturen) von der Firma zahlen zu können.

Bisher wurde vorgeschlagen der Besitzer der Fahrzeuge also der Geschäftsführer sollte für gefahrene KM und Kosten der Fahrzeuge Rechnungen an die Firma stellen aber dies wäre doch schon umständlich!

Danke für Eure Vorschläge zur Lösung des Problems!!

Maxi

Sorry, dafür habe ich keine Vorschläge.
Gruß Claus

Hallo,

es macht Sinn wenn die Fahrzeuge über der GmbH laufen und die gefahrene Km so als auch Reparaturen gegen Vorlage der einzelnen Rechnungen verrechnet wird.

Über den dritten Wagen muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Mfg

Angela06

Sehr geehrte® Maximillion,

ich bin leider kein Experte in steuerlichen Angelegenheiten.

MfG
A.Tipecska

Hallo,

Leider kann ich ihnen da auch nicht weiterhelfen.
Da die ganzen Fahrzeuge schon so alt sind, ist es fraglich ob man überhaupt(außer Steuer und Versicherung) noch etwas absetzen kann.
Bei Neufahrzeugen muss z.B. ein Vertreter der das Auto auch privat benutzt 1% vom Kaufpreis bezahlen,die er dann steuerlich absetzen kann.Alles andere wie Steuer, Versicherung usw.wird meistens vom Betrieb bezahlt.Manche haben halt eine Klausel mitdrin das das Fahrzeug im Jahr nur 50000Km draufhaben darf,ansonsten müssen Sie einen Betrag dazubezahlen.Andere müssen sich an der Steuer beteiligen.Das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden.

Gruß
monika61

Hallo,

eins vorneweg. sollte es sich um „normale“ pkw also keine kastenwagen o.ä. handeln ist es völlig egal, ob werbeaufkleber angebracht sind oder nicht. sobald die pkw im betriebsvermögen der gmbh sind besteht die vermutung, dass diese auch privat genutzt werden, da sie und evtl. ihre familienangehörigen ja zugriff darauf haben. sie müssten fahrtenbücher führen in denen sie die betriebliche nutzung nachweisen, ansonsten müssen sie für die pkw-nutung mit der sog. 1% methode versteuern

Hallo,

Ich glaube da kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen da ist mein wissen nicht ganz so ausgeprägt sorry.
LG Mausi123

wenn eine kleine GmbH drei Fahrzeuge besitzen würde, von
denen zwei mit Werbeaufklebern versehen sind und ganz klar als
Werbefahrzeuge zu erkennen sind und das dritte nicht mit
Werbeaufklebern versehen ist und vom Geschäftsführer auch
privat genutzt wird, wie wären diese Fahrzeuge steuerlich
abzusetzen? Die beiden beklebten Fahrzeuge würden für
Lieferfahrten und auf Messen eingesetzt.

Wenn diese Fahrzeuge bisher alle privat auf den
Geschäftsführer angemeldet wären, würde es dann Sinn machen
diese Fahrzeuge auf die Firma umzumelden, müssten die
Fahrzeuge dann an die GmbH verkauft werden?

Zu den Fahrzeugen wäre noch zu sagen, das es sich um ein
Fahrzeug handeln würde das älter als 30 Jahre ist und die
beiden anderen ca. 28 Jahre alt wären.

Grundsätzlich wäre es erstrebenswert möglichst viele Kosten
(Steuer, Versicherung und Reparaturen) von der Firma zahlen zu
können.

Bisher wurde vorgeschlagen der Besitzer der Fahrzeuge also
der Geschäftsführer sollte für gefahrene KM und Kosten der
Fahrzeuge Rechnungen an die Firma stellen aber dies wäre doch
schon umständlich!

Danke für Eure Vorschläge zur Lösung des Problems!!

Maxi

Hallo,
natürlich ist es möglich die Fahrzeuge in das Eigentum der GmbH und somit in deren Betriebsvermögen zu überführen. Ein Verkauf muss es aber nicht sein. Der Gesellschafter kann dies auch im Wege einer Einlage tun.
Es ist aber zu beachten, dass wenn dann Kfz privat mitgenutzt werden, dies mit 1% des Listenpreises (Neuwagen!) besteuert wird bzw. der tatsächliche Anteil der Privatnutzung durch ein Fahrtenbuch zu belegen ist.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Maxi,

dieses Hin und Her mit den Fahrzeugen ist eine Rechenaufgabe.

GmbH trägt alle Kosten

Privatnutzung muß versteuert werden

Rechnungen aus dem Privatbereich des GF halte ich für problematisch

jeweiligen Spitzensteuersatz berücksichtigen !!!

MfG

Stefan Seidel