Firmenwagen steuerrliche Regelung

Mein Arbeitgeber möchte mich anstatt einer Gehaltserhöhung mit einem Firmenwagen (inkl. Privater Nutzung) ködern. Ich habe mich nun in die 1% Regelung eingelesen aber da ich täglich 70km zur Arbeit fahre plus die 1% des Bruttolistenpreises käme ich auf ca. 1000€ Geldwertvorteil im Monat. Jedoch wäre in der Nutzungsüberlassung definiert da ich alle privaten Kilometer selbst zahlen muss, also im vollen Umfang. Würde dann hier der Geldwertvorteil für die Privatfahrten wegfallen?

Das ist eine sehr nachteilige Gestaltung. Was hast du denn dann davon?

Übernommene Benzinkosten mindern deinen Geldwerten Vorteil nicht. Pauschale Zahlungen je Kilometer mindern ihn, aber das ist ein blödes bürokratisches Gewese, meist klappt das erst im Rahmen der privaten Steuererklärung und auf den Sozialabgaben bleibst du sitzen.

Entweder richtig: Kostenfreie Nutzung (zumindestens im Inland), Zuzahlung höchstens auf die Anschaffung, wenn du ein höherwertiges Kfz haben willst, oder gar nicht.

Also bei dem Fahrzeug geht es um einen Bruttolistenpreis in Höhe von 35000 … wie genau wird die Kostenfreie Nutzung definiert? Wie würde sich das auf die Steuererklärung auswirken.

Du versteuerst 1% von 35.000 pro Monat, also 350 €, und für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte versteuerst du 0,03% je km, also 35000 x 0,03% x 70 km = 735 €, also stehen auf deiner Lohnabrechnung

Bruttolohn

  • 1085 Geldwerter Vorteil
    = zu versteuerndes Brutto

Wenn du jetzt zuzahlst, dann wird das (wenn dein Arbeitgeber das hinbekommt) bereits laufend gegengerechnet, sonst im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Beispiel: du zahlst 30 Cent je Privatkilometer, fährst 200 Privatkilometer, sind 60 €, der Geldwerte Vorteil ist jetzt wie folgt:

1 % = 350 €
0,03 % = 735 €
Zuzahlung -60 €

Summe 1.025 €

Wenn du einen Grenzsteuersatz von 35% hast (nur mal so als Beispiel) kostet dich das bei 1.025 € Vorteil 360 € an Lohnsteuer.

Bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kann man noch Sonderfälle unterscheiden, wenn es nur wenige Fahrten sind (Außendienstler fährt nur einmal im Monat in die Zentrale), dann kann man den Vorteil auf 0,002% je tatächlicher Fahrt begrenzen.

Dann macht ein Firmenfahrzeug bei einem Bruttolohn von 2650€ + 70km täglich keinen Sinn. Das würde laut Nettolohnrechner ein Minus von 600€ Netto ausmachen …

Kurze Ergänzug: Bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte geht es um die einfache Entfernung, also 35 km, nicht 70.

Nein einfache Fahrt beträgt 70km hin und zurück 140