Hi zum 2.,
noch eine Frage: In wie weit ist es „durch“ dass Selbständige mit 2 Pkw`s einen davon als Firmenwagen voll abrechnen können? Und falls dem so ist, welche Anforderungen werden dann noch an den Nachweis gestellt?
Mit meinem 2. Dank im voraus 
NoahDilar
hi noah,
nix ist „durch“. es ist mir auch nicht bekannt, dass hier irgendwelche verfahren entschieden wurde. die anhängigen verfahren habe ich natuerlich nicht im kopf.
ich denke es hat sich hier nix geändert, der 2.wagen IST EIN GUTES INDIZ, das mit dem dienstwagen nicht privat gefahren wird. es hängt aber sehr vom einzelfall ab (deswegen wohl kaum allgemeingültiger richterspruch, bmf-schreiben oder richtlinie):
-
qualitätsunterschied privat/firmen kfz (firmenwagen passat-kombi und privat fiat seicento —> da wird wohl der urlaub mit dem firmenwagen laufen…)
-
entfernungen wohnung/arbeit (je nach dem, was alles privates auf den wegen erledigt werden kann)
-
familienstand (braucht die frau den privatwagen, sind die kinder schon führerscheinfähig etc.)
ergo: für firmenwagen fahrtenbuch schreiben um nicht die 1% methode zu kassieren. weglassen kostet geld!
mfg vom
showbee