Firmenwagen über ESt.erkl. nicht abrechenbar?

Hallo Mitmenschen,

vielleicht kann jemand helfen. Habe das Internet durchsucht, aber keinen so ähnlichen Sachverhalt gefunden.
Hier nun der Fall:
Ein Arbeitnehmer ist Installateur und hat einen Firmenwagen für seine „Einsätze“ (auch Notdienste)zur Verfügung.
Er darf mit dem Firmenwagen auch nach Hause fahren.
Er nutzt das Kfz wirklich nur dienstlich, stellt das Kfz bei sich zu Hause vor der Tür ab.
Er zahlt nichts an die Firma und die Firma zieht ihm auch nichts von seinem Lohn für das Kfz ab. Er hat von der Firma ein Schriftstück, indem bestätigt wird, daß der das Auto ausschließlich nur dienstlich nutzt. Das wurde dem Finanzamt auch vorgelegt.
Es wurden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der ESt.erklärung angegeben (sammeln sich sehr viele Kilometer an!)und wurden vom Finanzamt abgelehnt und nicht erstattet.
Die vergangenen Jahre wurde alles immer anerkannt. Jetzt wurde das FA durch Umzug gewechselt und nun wird alles angezweifelt.
Was tun? Hat das FA Recht??? Lohnt ein Einspruch?
Vielen Dank für Eure Antworten.

Servus,

wenn der Mensch zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenauto fährt, worin besteht dann der Aufwand für diese Fahrten, den er selber trägt?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielleicht kann man das Ganze ein wenig präzisieren.
Hier wird von ausschließlich dienstlicher Nutzung gesprochen. Gleichzeitig wird mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren. Die Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnung sind in der Regel ja nicht dienstlich.
Der Arbeitgeber übernimmt also sämtliche Kosten für die Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung? Und es wird auch nichts versteuert?
Und dann will man das Ganze nochmal als Werbungskosten geltend machen?
Unsere Steuergesetze entbehren ja durchaus hin und wieder jeglicher Logik. Aber dass Kosten bzw. Aufwendungen zweimal abgesetzt werden könnten, kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß