(falls falsches Brett, dann bitte verschieben.)
Wer kennt sich bei folgendem Problem aus?
A bekommt einen Frimenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung (1 %- Versteuerung). Im Dezember erhält A wie vertraglich festgelegt zusätzlich ein 13. Gehalt. Laut Abrechnung wurde ihm nun in diesem Monat der Firmenwagen quasi doppelt abgezogen.
Also angenommen, er erhält für den Firmenwagen in den Monaten Jan. - Nov. jeweils ca. 250€ netto weniger und im Monat Dez. dann aber 500€ netto weniger.
Ist das so korrekt abgerechnet oder liegt eine falsche Gehaltsabrechnung vor?
Sorry, ich hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen verständlich formulieren.
VG
(1) Das Kriterium „netto weniger“ ist ungeeignet, es wäre nur anwendbar, wenn eine Nettolohnvereinbarung vorläge (gibts vereinzelt noch bei Pizzabäckern, Taxifahrern etc.). Auf der Abrechnung ist zu sehen, warum „weniger Netto“ ausbezahlt wird. Das kann im vorgelegten Fall recht gut an einem höheren Lohnsteuerabzug liegen - diesen aus den Zahlenangaben hochzurechnen, wäre eine Denksportaufgabe, die ich nur lösen würde, wenn nicht einfachere Wege zur Lösung des Falls möglich wären. Man muß die ganze Abrechnung lesen, nicht bloß die erste und die letzte Zeile, um zu verstehen, wie sie funktioniert.
(2) Wenn die relativ niedrigere Auszahlung tatsächlich an dem doppelten Ansatz des Sachbezugswertes läge, wäre sie falsch. Man kann das leicht am ausgewiesenen Steuerbrutto (ganz oben) und am Nettoabzug für den Sachbezug (ganz unten) erkennen. Der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagennutzung muß monatlich angesetzt werden, ganz gleich, ob 12 oder 13,5 oder 17,125 oder 36 „Gehälter“ ausgezahlt werden: Die akrobatischen Kapriolen irgendwelcher Tarifverträge macht das Steuerrecht nicht mit, da hat das Kalenderjahr zwölf Monate. Wahrscheinlich ist der Sachbezugswert aber auch hier bloß einmmal angesetzt worden, und der Lohnsteuerabzug halt höher.