Hallo,
mich würde mal interessieren, wie es in den Firmen mit dem Tanken für privat genutzte Firmenwagen (1%-Regelung) geregelt ist. Es gibt Firmen, die die kompletten Tankkosten übernehmen. Da das Benzin aber auch mehr oder weniger für Privatfahrten verbraucht wird, wäre dies nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern? Wie sieht das denn steuerrechtlich aus (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)?
Grüße
Rouven
Hallo Rouven,
mit dem pauschal berechneten geldwerten Vorteil sind aus der Sicht der Besteuerung alle Aufwendungen abgedeckt, unabhängig davon, ob sie für private oder betriebliche Fahrten dienen. Einschließlich der Urlaubsfahrt zum Nordkap.
Was auf betrieblicher Ebene vereinbart wird, berührt die Besteuerung erstmal nicht.
Wenn der AG vom AN einen Ersatz für einen Teil der Aufwendungen haben will, darf man überlegen, ob man dieses nicht so gestalten kann, dass die ESt-Last für den AN geringer wird und der AG nicht mehr und nicht weniger daran hat. Dieses wäre der Fall, wenn man nicht eine Beteiligung des AN an den laufenden Aufwendungen vereinbart, sondern einen Zuschuss des AN zu den Anschaffungskosten. Beteiligung an Spritkosten mindert den pauschal berechneten geldwerten Vorteil nicht, aber Zuschüsse des AN zu den AK dürfen im Jahr der Anschaffung auf den geldwerten Vorteil verrechnet werden. Näheres in LStR 31, LStH 31 (9-10).
Schöne Grüße
MM