ich habe vor zwei Wochen ein Nebengewerbe angemeldet.
Wir haben in der Familie zwei PKW, meine Frau und ich.
Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
Kann ich dann alle Kosten, die mit der Unterhaltung verbunden sind, wie Benzin und Reparaturen zu 100% als Betriebsausgaben ansetzen und die Vorsteuer abziehen?
Erkennt das das Finanzamt an, oder muß da auch ein Fahrtenbuch geführt werden?
Das ältere Fahrzeug (10J.) würde ich vollständig dem
Unternehmen zuordnen, also nicht priv. nutzen.
Der Nachweis gelingt nur über ein Fahrtenbuch!
Könnte ich den PKW für ca. 2.000 EUR als Privateinlage in
das Unternehmen einbringen? Was wäre dann mit der Vorsteuer?
Weil von Privat, kann keine Vorsteuer angerechnet werden
Kann ich dann alle Kosten, die mit der Unterhaltung
verbunden sind, wie Benzin und Reparaturen zu 100% als
Betriebsausgaben ansetzen und die Vorsteuer abziehen?
Ja, aber …
Erkennt das das Finanzamt an,
Es kommt darauf an, wie hoch das Einkommen aus diesem Nebengewerbe ist. wenn du damit deinen Gewinn gegen Null fährst, dann wird das FA dir gleich unterstellen, daß du mit Nebengewerbe keine Gewinnerzielungsabsicht verbindest und alle steuerlichen Berücksichtungen sind futsch.
Außerdem solltest du schon nachweisen können, daß für das Gewerbe ein Fahrzeug notwendig ist!
Zählen die Fahrten mit dem PKW zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte (der Ort, wo ich als Arbeitnehmer beschäftigt bin) auch zu unternehmerisch genutzten Fahrten?
D.h. ich kann mit meinem zu 100% unternehmerisch genutzten PKW auch zur Arbeit fahren?
Zählen die Fahrten mit dem PKW zwischen dem Wohnort und der
Arbeitsstätte (der Ort, wo ich als Arbeitnehmer beschäftigt
bin) auch zu unternehmerisch genutzten Fahrten?
Nein!!!
D.h. ich kann mit meinem zu 100% unternehmerisch genutzten PKW
auch zur Arbeit fahren?