Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er (und seine Familienangehörigen) privat benutzen darf und den er mit 1 % pauschal versteuert, darf er dann für seine dienstlichen Fahrten auch seinen eigenen Pkw benutzen und dafür km-Geld abrechnen?
Viele Grüße
Herbert
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er (und seine Familienangehörigen) privat benutzen darf und den er mit 1 % pauschal versteuert, darf er dann für seine dienstlichen Fahrten auch seinen eigenen Pkw benutzen und dafür km-Geld abrechnen?
Wenn der AG das so mitmacht, warum nicht?
Ich kann hier allerdings noch nicht so richtig die Steuerfrage erkennen.
Grüße
Hallo ElBuffo,
danke für die rasche Antwort. So ein AG wird sicherlich ein gesteigertes Interesse an dem AN haben wenn er ihn so unterstützt.
Unsicher ist, ob das Finanzamt es genauso sieht. Es könnte ja auch der Ansicht sein, daß für Dienstfahrten das hierfür gestellte Fahrzeug auch benutzt werden müsse und deswegen eine steuerpflichtige Auszahlung des km-Geldes erwartet.
In Foren oder Steuerrichtlinien habe ich bisher keine Informationen hierüber gefunden.
Viele Grüße
Herbert
Hallo,
Unsicher ist, ob das Finanzamt es genauso sieht. Es könnte ja auch der Ansicht sein, daß für Dienstfahrten das hierfür gestellte Fahrzeug auch benutzt werden müsse und deswegen eine steuerpflichtige Auszahlung des km-Geldes erwartet.
In Foren oder Steuerrichtlinien habe ich bisher keine Informationen hierüber gefunden.
Also in welchen Rahmen das km-Geld vom AG steuerfrei erstattet werden kann, steht in den Richtlinien. Das ist für Reisekosten also nicht zwangsläufig ein fester Satz. Zu der hier gestellten Frage findet sich nicts, weil sie eben nicht relevant ist. Die ist ebensowenig relevant wie die Frage, ob der AG dem geneigten AN eine Dacia Logan oder einen SLK hinstellt.
Nicht auszuschließen, dass dem Bearbeiter im FA sowas komisch vorkommt, wobei es sicher auch jeweils auf den Umfang ankommt. Und dann muss er gerade nichts anderes zu tun haben oder einen konkreten Verdacht, bevor der da ernsthaft weiter drüber nachdenkt.
Freilich geht es nicht, die Dientreise mit dem Dienstfahrzeug durchzuführen und dann noch die KM-Pauschale von 0,30€ steuerfrei erstatten lassen und zur Krönung den gleichen Betrag nochmal in der Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen ;o)
Grüße
Guten Tag ElBuffo,
herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung - das hilft mir schon weiter.
Viele Grüße