Hallo Experten,
ich möchte demnächts mit einen Partner eine Firma gründen,
wobei wir zur Zeit noch zwischen einer GmbH (aufwendige
Anmeldung) und einer Gbr
schwanken. Einen Punkt bei der Überlegung ist z.B. der
Firmenwagen.
Wenn das der Beweggrund für GmbH oder GbR sein sollte, dann nix wie zur IHK und nen Lehrgang machen!
Bei der GmbH kann man die private Nutzung doch über die 1%
Klausel abwickeln, aber wie ist es bei der Gbr?
genauso.
Da wir den
Firmenwagen auch privat nutzen wollen, bedeutet das ein
Fahrtenbuch führen?
Empfiehlt sich sowieso, dann kann man auch u.U. die 1%-Klausel unterwandern.
Wie ist das mit der Mehrwertsteuer und den
Leasingraten müssen auch hier Abstriche gemacht werden?
Das alte Problem MWSt.: Was ist das?
Dazu mußt du die Frage klären: Wer kauft/least den Wagen? die Firma? Dann kann sie die MWSt auch in Anrechnung bringen und die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen.
Aber warum Neugründer ihre Firma immer berauben (Kapital entziehen) um sich privat zu bereichern, anstatt das Geld für einen Lehrgang bei der IHK zu buchen, wird ewig ein Geheimnis bleiben!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
bitte, ichn hör schon wieder das Geschrei …