Firmenwagen und priv. Nutzung in einer GBR

Hallo Experten,
ich möchte demnächts mit einen Partner eine Firma gründen, wobei wir zur Zeit noch zwischen einer GmbH (aufwendige Anmeldung) und einer Gbr
schwanken. Einen Punkt bei der Überlegung ist z.B. der Firmenwagen.
Bei der GmbH kann man die private Nutzung doch über die 1% Klausel abwickeln, aber wie ist es bei der Gbr? Da wir den Firmenwagen auch privat nutzen wollen, bedeutet das ein Fahrtenbuch führen? Wie ist das mit der Mehrwertsteuer und den Leasingraten müssen auch hier Abstriche gemacht werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

mm

Hallo Experten,
ich möchte demnächts mit einen Partner eine Firma gründen,
wobei wir zur Zeit noch zwischen einer GmbH (aufwendige
Anmeldung) und einer Gbr
schwanken. Einen Punkt bei der Überlegung ist z.B. der
Firmenwagen.
Bei der GmbH kann man die private Nutzung doch über die 1%
Klausel abwickeln, aber wie ist es bei der Gbr? Da wir den
Firmenwagen auch privat nutzen wollen, bedeutet das ein
Fahrtenbuch führen? Wie ist das mit der Mehrwertsteuer und den
Leasingraten müssen auch hier Abstriche gemacht werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ich bin froh, daß Du diese Frage gestellt hast. In letzter Zeit sehe ich immer häufiger Firmen, die den Zusatz GbR hinter ihre Firma setzen. Die GbR ist aber vom Charakter her keine Gesellschaftsform im eigentlichen Sinne. Zumindest nicht im Sinne eines Gewerbebetriebs. Bitte lies diese Definition einmal aufmerksam durch:
http://www.seefelder.de/recht/serien/gdbr.htm
Es wird sicherlich eine bessere Gesellschaftsform möglich sein. So kompliziert ist eine GmbH-Gründung auch nicht. Ich würde diese Form immer vorziehen, weil Du dann steuerlich viel bessere Möglichkeiten hast. Eine OHG oder KG sollte nur gewählt werden, wenn ein Streit unter den Gesellschaftern auf alle Zeiten auszuschliessen ist. Wer kann das schon? Eine GbR ist aber ganz sicher keine richtige Gesellschaftsform, sondern nur eine Notlösung, wenn keine sonstige Gesellschaftsform möglich ist. Eine GbR kann auch eine Fahrgemeinschaft zu einem Fußballspiel sein!

Klaus

Hallo Experten,
ich möchte demnächts mit einen Partner eine Firma gründen,
wobei wir zur Zeit noch zwischen einer GmbH (aufwendige
Anmeldung) und einer Gbr
schwanken. Einen Punkt bei der Überlegung ist z.B. der
Firmenwagen.

Wenn das der Beweggrund für GmbH oder GbR sein sollte, dann nix wie zur IHK und nen Lehrgang machen!

Bei der GmbH kann man die private Nutzung doch über die 1%
Klausel abwickeln, aber wie ist es bei der Gbr?

genauso.

Da wir den

Firmenwagen auch privat nutzen wollen, bedeutet das ein
Fahrtenbuch führen?

Empfiehlt sich sowieso, dann kann man auch u.U. die 1%-Klausel unterwandern.

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer und den

Leasingraten müssen auch hier Abstriche gemacht werden?

Das alte Problem MWSt.: Was ist das?

Dazu mußt du die Frage klären: Wer kauft/least den Wagen? die Firma? Dann kann sie die MWSt auch in Anrechnung bringen und die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen.

Aber warum Neugründer ihre Firma immer berauben (Kapital entziehen) um sich privat zu bereichern, anstatt das Geld für einen Lehrgang bei der IHK zu buchen, wird ewig ein Geheimnis bleiben!

Vielen Dank für Eure Hilfe.

bitte, ichn hör schon wieder das Geschrei …

Hallo Michael,

ich kann meinen Vorredner nur Recht geben. Bei einer GbR haben beide Partner immer die volle Haftung. Sollt die Firma mal nicht laufen und es tritt eine Überschuldung ein, haften beide nach aussen hin mit ihrem vollem Privatvermögen. Eine GmbH wird über den Notar mit einem Gesellschaftervertrag abgeschlossen, in der geregelt ist, wer wieviel Anteile hat, wie hoch das eingebrachte Kapital ist (mind.25.000,-€), und andere Sachen die der Notare Punkt für Punkt erfragt. Die Haftungsgrenze ist dann auch nur das eingelegte Kapital.

Der Firmenwagen, den ihr beide benutzen wollt, ist steuerlich nur dann absetzbar, wenn die privat gefahrenen Kilometer nicht mehr als 90 % der Jahresleistung übersteigt. Das ist durch éin Fahrtenbuch am saubersten nachfollziehbar. Anschaffung und die Betriebskosten sind nur mit 50 % der Vorsteuer absetztbar, ansonsten als Firmenvermögen und Ausgabe als Kosten absetzbar.(Gewinnminnimierung).

Gruß

Rolf

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hi mm,

wie schon mehrfach angesagt: die entscheidung zwischen kapitalgesellschaft und personengesellschaft sollte eher eine wohl überlegte entscheidung sein. selbst nur steuerliche beweggründe sollten nicht die entscheidende rolle bei der wahl stellen.

es empfiehlt sich neben dem vielbesagten IHK kurs, vorrangig eine umfassende beratung bei einem steuerberater.

nur eines: eine GmbH mit 25.000 EUR, 2 Gesellschaftern und 2 Leasing-PKWs; zeige mir einer diese GmbH, welche im ersten jahr ohne bürgschaften für nur mindestens das girokonto auskommt!!! und ein unternehmen gründet man nicht, um sich ein auto zu leisten und es von der steuer abzusetzen…

also, freund an die hand genommen, und dann einen kompetenten steuerberater aufgesucht und alles wird gut.

mfg vom

showbee

p.s. eine GbR ist keine Firma, denn Firma ist der Name eines Kaufmanns (also oHG, KG, Kapitalgesellschaften).