Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin bekommt von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit zur Verfügung gestellt - Privatfahrten sind nicht zulässig. Ansonsten wird das Auto ganz normal für geschäftliche Fahrten genutzt.
Der Steuerberater sagt nun, bei der Mitarbeiterin müssen 0,03 % vom Bruttolistenpreis x die km zwischen Wohnung und Arbeit (16 km) versteuert werden. Der monatliche Betrag beläuft sich auf ca. 56 Euro.
Da der Arbeitgeber diesen Betrag jedoch pauschal versteuert, fährt die Mitarbeiterin quasi umsonst mit dem Auto, da für die 56 € keine Abgaben etc. fällig werden.
Die Mitarbeiterin wollte nun wissen, wie es sich mit ihrem Steuerfreibetrag verhält, den sie für die Entfernung Wohnung-Arbeit auf ihrer Steuerkarte eingetragen hat. Laut dem Steuerberater kann dieser im Jahr 2010 noch auf der Karte verbleiben, im Jahr 2011 soll die Mitarbeiterin ihn aber nicht mehr beantragen. Die Mitarbeiterin hat bei dem für sie zuständigen Finanzamt nachgefragt, und es spricht nichts dagegen, dass sie die Entfernungspauschale auch im nächsten Jahr in Form eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte nutzt.
Der Steuerberater ist hier aber anderer Meinung; er sagt, da der AG die 56 € für das Auto bereits pauschal versteuert, können die 0,30 € als Freibetrag nicht mehr angesetzt werden, da diese geringer sind als die Werbungspauschale bei der Einkommensteuererklärung (0,30 € x 16 km x 220 Arbeitstage = 1056 €, Werbungspauschale ca. 900 € - oder?)
Die Mitarbeiterin wüsste gerne, ob diese Aussage richtig ist, da es ihr etwas komisch vorkommt.
Grüße
Leah