Hallo Steuerexperten,
ich habe einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Dafür zahle ich auch den geldwerten Vorteil (1% Regelung). Dafür übernimmt ja der Arbeitgeber die Unterhaltskosten für das Auto und die Kosten für Treibstoff. Nun habe ich gehört, das auch der Sprit für die Urlaubsfahrt vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, ansonsten dürfte die 1% Regelung nicht angewandt werden. Ist da was wahres dran ? Wenn ja, hat jemand eine Quelle, wo ich das ganze schriftlich finde? Danke im voraus für alle Infos.
Gruss Sebastian
Hi Sebastian,
Hallo Steuerexperten,
ich habe einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Dafür
zahle ich auch den geldwerten Vorteil (1% Regelung). Dafür
übernimmt ja der Arbeitgeber die Unterhaltskosten für das Auto
und die Kosten für Treibstoff.
Nett von ihm, daß er auch den Treibstoff übernimmt. Hat sich auch so eingebürgert, müßte aber nicht sein. Die 1% Regelung betrifft die private Nutzung des Fahrzeuges in angemessenem Rahmen. Wobei „angemessen“ sicherlich ein Gummiband ist. Aber die Urlaubsfahrt nach Spanien mit 6000 Km-Trip durch die Pampa muß Dein Arbeitgeber nicht bezahlen, geschweige denn überhaupt tolerieren und akzeptieren. Nicht einmal eine Auslandsversicherung kann abgeschlossen werden, wenn Dein Chef das nicht abgenickt hat.
Unabhängig davon würde ich Dir diesen Zuschuß zur Urlaubskasse natürlich gönnen, nur Anspruch darauf hast Du eher nicht.
Gruß Easy
Nun habe ich gehört, das auch
der Sprit für die Urlaubsfahrt vom Arbeitgeber bezahlt werden
muss, ansonsten dürfte die 1% Regelung nicht angewandt werden.
Ist da was wahres dran ? Wenn ja, hat jemand eine Quelle, wo
ich das ganze schriftlich finde? Danke im voraus für alle
Infos.
Gruss Sebastian
Hi Easy,
erstmal Danke für Die Antwort. Eben gerade darum ging es. Eine Bekannte von mir, die sonst in Sachen Steuern recht fit ist, meinte eben gerade, das der Treibstoff generell (auch für Urlaubsfahrten) übernommen werden muss.Andererseits dürfte die 1% Regelung nicht angewandt werden. Nun wüsste ich eben gern die genaue Rechtslage.
Gruss Sebastian
Hi,
hatte unmittelbar nachdem ich Deinen Thread las ein Telefonat mit meinem Bruder in anderer Sache. Dieser ist Steuerberater und ich sprach ich ihn explizit mal auf dieses Thema an.
Im Prinzip hab ich nur seine Worte an Dich weitergeleitet. Mit Sicherheit wird es aber auch Geschriebenes darüber geben.
Wer dann zuerst fündig wird, kann ja mal berichten.
Mein Bruder ist darüber hinaus noch der Meinung, daß nur die private Nutzung mit der 1% Regelung abgegolten sei, der Sprit normalserweise nicht mit inbegriffen ist und zusätzlich abverlangt werden könnte. Gängige Praxis allerdings sei, daß großzügig darauf verzichtet wird, was hart auf hart aber eine Duldung, keine Pflicht ist. Vom Sprit für Urlaubsfahrten also ganz zu schweigen.
Gruß Easy
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Hi Easy,
wow, Hut ab vor soviel Engagement. Dann bin ich ja beruhigt (meine Firma hat mich nicht behumpst und meine Bekannte hatte unrecht). Danke nochmals und schönen Gruß nach HL (ist ja gleich ums Eck).
Sebastian
Hallo noch mal,
noch gleicher ums Eck ist die Steuerberatungspraxis meines Bruders in der [xxx]straße in [irgendwoindeutschland]. Ihr seid ja nun echt beinahe Nachbarn.
Zur Sache: Wir sollten unter sportlichen Gesichtspunkten vielleicht doch was Geschriebenes dazu auftreiben. Vertrauen ist gut, Kontrolle…
Stell Dir vor Deine Bekannte hat recht, es ginge ja u.U. um richtig ein paar Mark/Euro. Und ich glaube kaum, daß sie das nur erzählt um Dich zu ärgern, ich denke sie ist da schon auf Deiner Seite und von der Sache her sicherlich davon überzeugt es so verstanden zu haben.
Gruß Easy
wow, Hut ab vor soviel Engagement. Dann bin ich ja beruhigt
(meine Firma hat mich nicht behumpst und meine Bekannte hatte
unrecht). Danke nochmals und schönen Gruß nach HL (ist ja
gleich ums Eck).
Sebastian
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hi,
easy hat recht! der § 8 EStG verweist auf § 6 EStG, in dem steht: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 vom Hundert des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.“.
es steht nicht, die kostenfreie nutzung zu privaten zwecken, sondern die private mitnutzung eines kfz des arbeitgebers überhaupt.
also, alles in butter
gruss vom
showbee
Hi Showbee,
erstmal Danke für die Antwort. Nur steht nach meinen Recherchen das Fahrtenbuch sogar im Gegensatz zur 1% Regelung. Nach meiner Suche im Netz hiess es vermehrt, das es die Möglichkeit der 1% Regelung gibt oder das Fahrtenbuch. Auch die Möglichkeit, Mehrarbeit gegen die Überlassung zur privaten Nutzung aufzurechnen (wenns danach ginge, müsste ich schon 2 Firmenwagen haben)wird erwähnt. Ist für mich alles etwas irritierend ;~(
Demnach ist also der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Sprit zu bezahlen? Nun gut, bei mir wirds bezahlt. Aber wen ich den Sprit selber zahlen müsste, würde ich wohl auf den Firmenwagen verzichten.
Gruss Sebastian
hi seb,
so stehts doch drinn im gesetz. entweder fahrtenbuch in ordnungsgemässen zustand. dann gesamtkosten davon privater anteil ist geldwerter vorteil. ODER 1% methode gleich geldwerter vorteil. wie du auf die zu versteuernde summe des geldw. vorteils kommst ist egal. 1% meth. ist für faule und meist mit draufzahlen. fahrtenbuch muss man nicht monatlich mit lohnbüro abrechnen. ggf. einmal einen wert ermitteln und dann mit dem dezemberlohn differenzen verrechnen lassen…
gruss vom
showbee
p.s. selbst wenn du sprit selber zahlst, hast du doch das auto for free … und du zahlst ja nicht den geldwerten vorteil, sondern nur die steuer & sv die darauf entfaellt!