Firmenwagen-Verkauf, muss ich Garantie geben?

Hallo,

ich möchte meinen 96er Passat verkaufen der als Firmenwagen mit 31% Privatanteil steuermäßig abgerechnet wird, d.h. beim Verkauf MUSS ich eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. schreiben.

Nun die Frage: bin ich in diesem Falle nach dem neuen KfZ-Rechtssprechung vom 1.1.2002 ein „Händler“ und muss 2 Jahre Garantie gewähren - was ja Horror wäre - oder wie läuft das ab?

Geschäftlich habe ich rein gar nix mit Autohandel zu tun.

Hi Collinz

KfZ-Rechtssprechung vom 1.1.2002 ein „Händler“ und muss 2
Jahre Garantie gewähren - was ja Horror wäre - oder wie läuft
das ab?

Ist korrekt - als Selbständiger bist du verpflichtet diese Gewährleitung zu geben (ist aber reduzierbar auf ein Jahr), sofern du den Wagen an eine Privatperson verkaufst. Verkaufst du dagegen an einen anderen Selbständigen bzw. gibst den Wagen bei einem Händler in Zahlung, kannst du jegliche Gewährleistung ausschließen.

Grüßle
Frank K.

Hi!

Wir sprechen hier von einem 6 Jahre alten, geschäftlich genutzten Auto.
Viel wert kann das Ding wohl nicht mehr sein.
Es müsste also möglich sein, den Wagen offiziell als „Bastlerfahrzeug“ zu verkaufen, um die Gewährleistungspficht auszuschließen. Evtl. muss man hier einen kleinen Preisabschlag hinnehmen, aber Du kannst Dir doch auf der anderen Seite an 5 Fingern abzählen, dass bei einem so alten Auto innerhalb der nächsten 2 Jahre irgendetwas kaputt gehen muss…
Versteigere den Wagen doch in EBay und gebe alle diese Infos dort auch genau an. Nach mener Erfahrung kaufen die Leute dort wirklich jeden Schrott, Du musst nur den Mut beweisen, bei einem Euro Startpreis loszulegen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (dennoch übernehme ich keine Gewährleistung, weder 2 Jahre, noch auch nur 2 Minuten…:wink:)) geht die Kiste zu einem ordentlichen Preis weg.

Grüße,

Mathias

ich möchte meinen 96er Passat verkaufen der als Firmenwagen
mit 31% Privatanteil steuermäßig abgerechnet wird, d.h. beim
Verkauf MUSS ich eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt.
schreiben.

Nun die Frage: bin ich in diesem Falle nach dem neuen
KfZ-Rechtssprechung vom 1.1.2002 ein „Händler“ und muss 2
Jahre Garantie gewähren - was ja Horror wäre - oder wie läuft
das ab?

Geschäftlich habe ich rein gar nix mit Autohandel zu tun.