Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Versteuerung von Firmenwagen.Einige Dinge sind mir nicht ganz klar geworden.Also 1% des Brutto Listenpreises sind zu versteuern,ist klar,0,03% Entfernungspauschale auch klar.Wie ist das aber mit dem Bruttolistenpreis.Ein Namenhafter Deutscher Autohersteller bietet auf seiner Homepage im Konfigurator zwei unterschiedliche Leasingmodelle an.1.Privatkundenleasing, 2.Geschäftskundenleasing.Nun habe ich gehört das jeder der einen Firmenwagen sein eigen nennt und dieser über die Firma angemeldet ist als Geschäftskunde gilt.Angenommen die Firma hat ein Abkommen mit eben diesem Hersteller.Nun suche ich mir dort ein Modell aus.Der Preis im Geschäftskundenleasing beträgt 45000€.Der gleiche Wagen als Privatkunde kostet mich dann sagen wir mal 50000€.Welcher Preis gilt nun für mich zu Versteuern?die 45000€ also 450 Geldwerter Vorteil oder die 50000,-?
Danke für eure Antworten
Hallo!
Es gelten die 50.000! Bruttolistenneuwagenpreis inkl. Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist die gestzl. Vorgabe.
Es ist also vollkommen egal wieviel Rabatt abgezogen wurde, es zählt der Preis der in den schönen bunten Prospekten der Herstellter abgedruckt ist auch wenn man 50% Rabatt darauf bekommt. Nicht fair aber es ist so.
Gruß
Jörg
Hallo!
Auch hallo
Es ist also vollkommen egal wieviel Rabatt abgezogen wurde, es
zählt der Preis der in den schönen bunten Prospekten der
Herstellter abgedruckt ist auch wenn man 50% Rabatt darauf
bekommt. Nicht fair aber es ist so.
Naja, es ist halt eine Vereinfachungsregelung. Die kann auch mal unfair sein
Oder um es mit dem BFH zu sagen: Der Steuerpflichtige kann ja auch ein Fahrtenbuch führen.
Hallo,
ich finde es in diesem Zusammenhang allerdings viel unfairer, dass auch bei Gebrauchtfahrzeugen der Listen-Neupreis zu Grunde gelegt wird.
Aber du hast natürlich Recht:
Oder um es mit dem BFH zu sagen: Der Steuerpflichtige kann ja auch ein Fahrtenbuch führen.:
Gruß
Shannon