Hallo zusammen,
A wird eine neue Arbeitsstelle antreten und einen Firmenwagen erhalten. Nun ist es ja so, dass wegen des Firmenwagens zum Brutto-Monatsgehalt noch folgenden „Kosten“ dazu kommen:
-
1% des Listenneupreises des Firmenwagens
-
0,03% des Listenneupreises des Firmenwagens je Kilometer Wegstrecken von Wohnung zum Arbeitsplatz
Je weiter der Arbeitsplatz vom Wohnort entfernt und je teurer der Wagen ist, desto unrentabler wirken sich die 0,03% auf Dauer aus. Daher die Frage:
Kann A trotz Firmanwagen in der Steuererklärung die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz geltend machen (Werbungskosten)?
Danke, Alex
Hallo,
A kann die Pendlerpauschale für 180 Tage ansetzen, denn die 0,03% entsprechen 15 Tage monatlich. Fährt A nachweislich seltener zur Arbeit, dann kann die Versteuerung der 0,03% in der Steuererklärung anteilig rückgängig gemacht werden.
Noch besser ist es, dies gleich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, da dann nicht nur Steuer, sondern auch Sozialversicherung eingespart werden kann.
Fährt A hauptsächlich beruflich, empfiehlt sich die Führung eines Fahrtenbuches, da mittels diesem die 1%-Regelung selbst rückgängig gemacht werden kann in der Einkommensteuererklärung.
Gruß
Lawrence
Je weiter der Arbeitsplatz vom Wohnort entfernt und je teurer der Wagen ist, desto unrentabler wirken sich die 0,03% auf Dauer aus.
Der Arbeitnehmer spart aber alle eigenen Fahrkosten. Da kann es besser sein, die 0,03% zu zahlen, als mit dem eigenen PKW zu fahren.
Erdbeerzunge
Kann A trotz Firmanwagen in der Steuererklärung die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz geltend machen (Werbungskosten)?
Bei der 1 % regelung kann der AN die Fahrtkosten so absetzen, als wäre es sein Auto. Zumindest habe ich das so gemacht, solange ich Angestellter war und das FA hatte nichts dagegen einzuwenden gehabt.
Hallo,
A wird eine neue Arbeitsstelle antreten und einen Firmenwagen erhalten.
Dazu wird er hoffentlich nicht gezwungen ;o)
Nun ist es ja so, dass wegen des Firmenwagens zum Brutto-Monatsgehalt noch folgenden „Kosten“ dazu kommen:
-
1% des Listenneupreises des Firmenwagens
-
0,03% des Listenneupreises des Firmenwagens je Kilometer Wegstrecken von Wohnung zum Arbeitsplatz
Aber ganz dicke Anführungszeichen. Einfach mal ausrechnen wieviel Brutto es bräuchte, wenn man diese Kosten tatsächlich vom Netto bezahlen sollte um auf das Gleiche rauszukommen
Je weiter der Arbeitsplatz vom Wohnort entfernt und je teurer der Wagen ist, desto unrentabler wirken sich die 0,03% auf Dauer aus.
Das kann man aber mathematisch nicht so richtig begründen. Fahrkosten steigen nunmal mit dem Anschaffungspreis und der gefahrenen Strecke.
aher die Frage:
Kann A trotz Firmanwagen in der Steuererklärung die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz geltend machen (Werbungskosten)?
Die Entfernungspasuchale ist möglch. (Oder bei entsprechender Behinderung eben auch die tatsächlichen Ksoten)
Grüße