Hallo,
mir stellt sich ff. Frage. ich hatte vom 6.3.-5.4. meinen ersten Monat Elternzeit. Meinen FIrmenwagen habe ich in der Firma abgestellt, den Schlüsel abgegeben.
Da § 8 Abs. 2 EStG (Bewertung der Sachbezüge) … Die Monatswerte nach den Sätzen 1 und 2 sind auch dann anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung steht das Auto besteuert wird war klar. Jetzt wurde aber die Versteuerung als Gehalt gewertet und mir vom ELterngeld „abgezogen“ so dass ich nur auf den Minimalwert von 300 EUR plus den Geschisterbonus 75 EUR komme.
Trotz dass vom Arbeitgeber auf dem Formular bestätig wurde, dass ich in der Elternzeit keinen Geldwerten Vorteil z,B. in Form eines FIrmenKFZs hatte, ist die Meinung dass wenn es auf dem Gehaltszettel steht ich das auch als Gehalt erhalten habe.
Wer hat hier schon mal Erfahrung gemacht? Wie komme ich hier weiter?