Ein freundliches „Hallo!“ in die Runde,
nehmen wir mal an:
Unternehmer Z verkauft seinen abgeschriebenen Firmenwagen (und erwirbt einen neuen).
Der alte Firmenwagen wurde 2005 gekauft, als noch die 50% UmSt-Regelung galt, er also nur 50% der MwSt wiederbekam.
Wie macht er es nun mit der MwSt beim Verkauf des alten Wagens?
Christiane
2005 galt die 50%-Vorsteuer Regelung nicht mehr. Eingeführt wurde sie 1999 und wurde durch das Steueränderungsgesetz 2003 wieder abgeschafft.
Fakt ist jedenfalls: wird ein solcher PKW aus dem Unternehmensvermögen heraus veräußert ist dieser Vorgang ganz normal der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Falls zwischen Anschaffung des PKW und Veräusserung nicht mehr als 5 Jahre liegen kommt eine Vorsteuerkorrektur gem. §15a UStG in Betracht.
Jörg
Hallo Jörg,
sorry, war mein Tippfehler (der Unternehmer hatte 5/2003 gekauft und 1/2008 verkauft).
Danke für die Info!
Christiane