was ist eigentlich, wenn einem mit einem Firmenwagen ein Unfall passiert
und der Chef keine Vollkasko abgeschlossen hat ?
Also nehme wir mal an Mitarbieter A setzt in einer Tiefgarage den Firmenwagen zurück und vergisst, dass da irgendwo ein Stützpfeiler war und nehmen wir weiter an, dass der Schaden schon odentlich ist, sagen wir 1400 € .
Mitarbeiter A beichtet das versehen dem Arbeitgeber und der erklährt dem Mitarbeiter A, dass er den Wagen nur noch auf Haftpflicht versichert hat und somit Mitarbeiter A den Schaden komplett zahlen soll.
Ich habe nun schon ein wenig gelesen über Teilung bei Fährlässig Vollzahlen bei Grob Fahrlässig und Vorsatz.
Ja aber unter was könnte das in etwa laufen ? leicht Fahrlässig ?
Und wie Sieht die Teilung aus ?
Wieso sollte der Arbeitnehme fahrlässig gehandelt haben ???
Es fährt doch keiner mit Absicht gegen einen Betonpfeiler !!!
Nein, das nicht. Doch gibt es insbesondere beim Rückwärts fahren besondere Sorgfaltspflichten wie Schulterblick, Seitenspiegel und Rückspiegel. Offensichtlich wurde dies unterlassen oder nicht sorgfältig genug durchgeführt. Das ist (zumal in einer Tiefgarage) mindestens fahrlässig! Ich habe Euch mal einen Link heraus gesucht, der das schön erklärt: http://www.ra-kassing.de/verkehr/versich/kasko/grobf…
IMHO ist das ein Fall für einen RA. Denn es geht wohl um einen Fall des
sogenannten „innerbetrieblichen Schadensausgleichs“.
Somit müsste das jemand beurteilen, der mit der aktuellen
Rechtsprechung zum Thema vertraut ist…
Ich habe mal was gelesen, dass es so sei, dass wenn jemandem ein Vollkasko schaden passiert, der Wagen aber nur Haftpflicht versichert ist durch den Arbeitgeber, dass man dennoch nur die Übliche Selbstbeteiligung bei einer Vollkasko zahlen muss.
Ich meine wäre doch Wahnsinn, wenn man den Firmenwagen ( sagen wir ein teurer BMW zum Beispiel ) in den Graben setzt und dann darf man 25 000 ersetzen, weil keine Vollkasko da war ?
Ich habe mal was gelesen, dass es so sei, dass wenn jemandem
ein Vollkasko schaden passiert, der Wagen aber nur Haftpflicht
versichert ist durch den Arbeitgeber, dass man dennoch nur
die Übliche Selbstbeteiligung bei einer Vollkasko zahlen muss.
Hier ist Vorsicht geboten. Gerichte haben teilweise (bei mittlerer Fahrlässigkeit) so geurteilt. Aber erstens kommt es darauf an ob es sich um leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Zweitens gibt es darüber keine höchstrichterlichen Urteile, also Grundsatzurteile. Die Höhe der zu tragenden Kosten können somit je nach Gericht und Richter durchaus auch höher sein.
Ich meine wäre doch Wahnsinn, wenn man den Firmenwagen ( sagen
wir ein teurer BMW zum Beispiel ) in den Graben setzt und dann
darf man 25 000 ersetzen, weil keine Vollkasko da war ?
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Gerichte eine Grenze ziehen, wenn für den Arbeitnehmer der Schadenersatz existenzbedrohend wird. Das man zu Zahlung der 25 000 verdonnert würde, erscheint mir deshalb beim Durchschnittsverdiener sehr unwahrscheinlich.