Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ein Arbeitnehmer arbeitet als Berater in einer Firma in München. Er selbst wohnt jedoch in Frankfurt. Er hat von seiner Firma einen Firmenwagen bekommen, den er auch privat nutzen darf.
Um zum Kunden zu kommen, benutzt der Arbeitnehmer den Flieger, ansonsten (in der Regel freitags) arbeitet der Arbeitnehmer im Homeoffice von Frankfurt aus. Nur einmal im Monat ist er in München im Office.
Die Frage ist nun, wie muss der Firmenwagen des Arbeitnehmers versteuert werden. Normalerweise gibt es ja die Entfernungspauschale (Wohnort/Arbeitsplatz), die für den Arbeitnehmer uninteressant ist. Gibt es auch die Möglichkeit die Entfernungspauschale auf das Homeoffice anzuwenden???
Freue mich über jeden Rat.
Danke & Gruss
Ela
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ein Arbeitnehmer arbeitet als Berater in einer Firma in
München. Er selbst wohnt jedoch in Frankfurt. Er hat von
seiner Firma einen Firmenwagen bekommen, den er auch privat
nutzen darf.
Um zum Kunden zu kommen, benutzt der Arbeitnehmer den Flieger,
ansonsten (in der Regel freitags) arbeitet der Arbeitnehmer im
Homeoffice von Frankfurt aus. Nur einmal im Monat ist er in
München im Office.
Die Frage ist nun, wie muss der Firmenwagen des Arbeitnehmers
versteuert werden. Normalerweise gibt es ja die
Entfernungspauschale (Wohnort/Arbeitsplatz), die für den
Arbeitnehmer uninteressant ist. Gibt es auch die Möglichkeit
die Entfernungspauschale auf das Homeoffice anzuwenden???
Hi,
was verstehst Du denn unter Homeoffice? Ich eigentlich die eigene Wohnung. Dann wäre die Entfernungspauschale 0 € da ja auch die Entfernung 0 km ist.
Falls Du ein Büro der Firma am Wohnort (Frakfurt) meinst, das er regelmäßig benutzt, dann ist wohl das sein regelmäßiger Arbeitsplatz zu dem die Fahrten mit der Entfernungspauschale abgegolten werden. Die monatliche Fahrt nach München ist dann eher als Dienstreise zu behandeln. Was da im Arbeitsvertrag steht ist relativ unerheblich.
Grüße
Chris