Firmenwahgen in die Werkstatt bringen

Liebe/-r Experte/-in,
ich muss meinen Firmenwagen wegen einer technischen Störung innerhalb der Arbeitszeit in die Werkstatt bringen.
Gilt das als Dienstfahrt (sprich „Dienstlich gehen“ ausstempeln) oder als Privatfahrt (sprich „Gehen“ ausstempeln)?
Vielen Dank für Antworten.

Sorry, keine Ahnung! Gehört auch nicht zu den Gebieten, die ich als meine Wissensgebiete gekennzeichnet hätte. Aber ganz private Meinung: Wer so wichtig ist, daß er einen Dienstwagen bekommt, hat eh so viele Überstunden, daß er froh ist, wenn er sowas nicht aufschreiben muss.
Grüße
Frank Heuft

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wenn Sie den Wagen aufgrund eines direkten oder auch indirekten Auftrag durch Ihren Arbeitgeber in die Werkstatt bringen müssen, ist es auf jeden Fall eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne des SGB VII. Sollte Ihnen auf der Fahrt dahin oder zurück etwas passieren, gilt es als Arbeitsunfall (Dienstwegunfall) und Ihre Berufsgenossenschaft bzw. die Ihres Arbeitgebers tritt für alle Personenschäden ein. Daraus kann man folgern, dass es sich nicht um eine Privatfahrt handelt, Sie handeln im Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Wie das mit dem Ausstempeln in Ihrer Firma geregelt ist, weiss ich zwar nicht aber aufgrund des oben genannten würde ich sagen, dass Sie „Dienstlich gehen“ stempeln müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise