Firmenwerbung an Dienstwagen zur privaten nutzung

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen am Dienst-PKW mit privater Nutzung,Werbeaufkleber der Firma anbringen zu lassen?

Hallo,

natürlich…es ist ein Firmenfahrzeug…die Genehmigung,dieses auch Privat nutzen zu dürfen,ändert daran ja nichts.

Auch ich wünsche einen wunderschönen guten Tag.

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen am Dienst-PKW mit
privater Nutzung,Werbeaufkleber der Firma anbringen zu lassen?

Das kommt darauf an, was genau im Vertrag vereinbart ist.

Ebenfalls viele GrĂĽĂźe
Guido

Hi!

natürlich…es ist ein Firmenfahrzeug…die
Genehmigung,dieses auch Privat nutzen zu dürfen,ändert daran
ja nichts.

Achja, auch bei einem bestehendem Vertrag?
Der AG darf also einseitig Verträge ändern?

Interessant…

GruĂź
Guido

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Hallo,

der Name sagt es doch schon…FIRMEN-Fahrzeug…

Wenn im Arbeitsvertrag steht, Firmenfahrzeug , so heisst das nichst anderes als die Fahrzeuge wie sie die Firma ĂĽblicherweise im Einsatz hat.
Zählt dazu eine Beschriftung,so ist diese auch Bestandteil des Fahrzeuges.

Die Genehmigung der privaten Nutzung ist ein Entgegenkommen des AG
(und in einigen Branchen auch Teil der VergĂĽtung).
In der Regel ist es aber genau der Wille des AG,das seine MA mit den Firmenfahrzeugen fĂĽr ihn Werbung machen.

Wer das als AN nicht möchte,muss halt das tun,was die Masse der AN machen (muss) sein eigenes Fahrzeug von und zum Dienst nehmen…

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Hallo,

der Name sagt es doch schon…FIRMEN-Fahrzeug…

Wenn im Arbeitsvertrag steht, Firmenfahrzeug , so heisst das nichst anderes als die Fahrzeuge wie sie die Firma ĂĽblicherweise im Einsatz hat.
Zählt dazu eine Beschriftung,so ist diese auch Bestandteil des Fahrzeuges.

Die Genehmigung der privaten Nutzung ist ein Entgegenkommen des AG
(und in einigen Branchen auch Teil der VergĂĽtung).
In der Regel ist es aber genau der Wille des AG,das seine MA mit den Firmenfahrzeugen fĂĽr ihn Werbung machen.

Wer das als AN nicht möchte,muss halt das tun,was die Masse der AN machen (muss) sein eigenes Fahrzeug von und zum Dienst nehmen…

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Hallo Frank Mueller

der Name sagt es doch schon…FIRMEN-Fahrzeug…

Wenn im Arbeitsvertrag steht, Firmenfahrzeug , so heisst das
nichst anderes als die Fahrzeuge wie sie die Firma
ĂĽblicherweise im Einsatz hat.

Nicht zwingend.

Die Genehmigung der privaten Nutzung ist ein Entgegenkommen
des AG
(und in einigen Branchen auch Teil der VergĂĽtung).

Wo und wann ist es denn kein VergĂĽtungsbestandteil?

In der Regel ist es aber genau der Wille des AG,das seine MA
mit den Firmenfahrzeugen fĂĽr ihn Werbung machen. Wer das als AN
nicht möchte,muss halt das tun,was die Masse der AN machen (muss)
sein eigenes Fahrzeug von und zum Dienst nehmen…

Das könnte der Außendienstmitarbeiter von Beate Ouzo eventuell anders sehen, wenn plötzlich nachträglich auf seiner Familienkutsche ein überdimensionaler Dildo prangen soll.

GruĂź,
LeoLo

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DP - zwei tiefer
.

Hi!

der Name sagt es doch schon…FIRMEN-Fahrzeug…

Der Name des Kinds hat mal so gar nichts mit dem zu tun, was man in einem Expertenforum Arbeitsrecht diskutieren sollte, da er rechtlich völlig irrelevant ist.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, Firmenfahrzeug , so heisst das
nichst anderes als die Fahrzeuge wie sie die Firma
ĂĽblicherweise im Einsatz hat.

OK, ich versuch jetzt mal, Deinen Blick für den von Dir genutzten äußerst beschränkten Tellerrandhorizont zu erweitern:

Man kann in einem Vertrag so ziemlich alles vereinbaren!

Und sollte dort das Wörtchen „neutral“ vorhanden sein, stünde es einer Beschriftung entgegen.

Zählt dazu eine Beschriftung,so ist diese auch Bestandteil des
Fahrzeuges.

Schon mal auf den Trichter gekommen, dass es sich hier um eine VertragsÄNDERUNG handeln kann?
SchlieĂźlich (vielleicht setze ich da zu viel voraus) stellt man diese Frage nicht, wenn es um einen Vertrag geht, den man im Begriff ist zu akzeptieren.

Und sollte es um das Anbringen eines Schriftzugs auf einen bestehenden PKW gehen, dann kann der AG das eben nicht mal so einfach entscheiden.

Die Genehmigung der privaten Nutzung ist ein Entgegenkommen
des AG
(und in einigen Branchen auch Teil der VergĂĽtung).

Nein, sie ist IMMER VergĂĽtungsbestandteil.

In der Regel ist es aber genau der Wille des AG,das seine MA
mit den Firmenfahrzeugen fĂĽr ihn Werbung machen.

In Deiner Welt mag das sein, in Branchen und Positionen, die das Gros der ĂĽberlassenen PKW ausmachen, ist es ausgesprochen unĂĽblich.

Wer das als AN nicht möchte,muss halt das tun,was die Masse
der AN machen (muss) sein eigenes Fahrzeug von und zum Dienst
nehmen…

In Deiner Welt, Frank, in Deiner Welt.
Alles wird gut…

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Hallo erster Buchstabe des Alphabetes (auf den Vornamen bezogen…),

seit wann hast du denn schon jemals mit dem wahren Leben „Kontakt“ gehabt…???..*smile*…

Wer vom Abitur bis jetzt ( fast zur Rente ) seinen Obolus nur vom Landesamt fĂĽr Besoldung bekommt,ist in meinen Augen kaum geeignet ĂĽber privatwirtschaftliche Dinge zu diskutieren.

In einer Institution,wo Firmenfahrzeuge (bei euch heissen sie ja
Dienstkraftfahrzeuge) an Hinz und Kunz ausgegeben werden,ohne das dafür überhaupt nur irgendwelche Verträge oder ähnliches gemacht wird…
ist glaube ich kaum mit der Privatwirtschaft vergleichbar…

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Hä?

Hallo erster Buchstabe des Alphabetes (auf den Vornamen
bezogen…),

Es überrascht mich jetzt nicht, dass das Alphabet in Deiner Welt mit „g“ anfängt.

Zum Rest sage ich nichts, da Du es wie ĂĽblich vorziehst, irgendwelchen abstrusen MĂĽll zu fabrizieren, statt auf die Fakten einzugehen, wenn die Luft fĂĽr Dich zu dĂĽnn wird.

Oder, um es mit den Worten eines mir ans Herz gewachsenen Puppenspielers zu sagen:
Alter, mach doch ma nen Satz draus!

PLONK
Guido

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Mach den Medischrank zu!!!
„Personalfuzzi“ sagt mir, dass er mehr Ahnung von Arbeitsrecht hat als du. Wieder zu tief in den eigenen Medikamentenschrank geschaut?

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Ich lach mich checkig

Hallo erster Buchstabe des Alphabetes (auf den Vornamen
bezogen…),

Cool, ich werde ihn am 1.9., wenn er wieder hier aufschlägt mit Auido begrüßen.

Wer vom Abitur bis jetzt ( fast zur Rente ) seinen Obolus nur
vom Landesamt fĂĽr Besoldung bekommt,ist in meinen Augen kaum
geeignet ĂĽber privatwirtschaftliche Dinge zu diskutieren.

Dieses Zitat, geschrieben von einem Sanitäter, also einem echten „Fachmann“, hat natürlich ein Gewicht, dass von so einem lächerlichen Personalfachmenschen trotz seiner 2 Tonnen Übergewicht (sorry, Guido) nicht getoppt werden kann.
Ich kringel mich gleich auf dem Boden!

In einer Institution,wo Firmenfahrzeuge (bei euch heissen sie
ja
Dienstkraftfahrzeuge) an Hinz und Kunz ausgegeben werden,ohne
das dafür überhaupt nur irgendwelche Verträge oder ähnliches
gemacht wird…

Ja nee. is klar.
GEIL, ich bin in einer Behörde beschäftigt, und meine amerikanischen Freunde können mir nix *gröhl*

Oh man…

@Guido: Schönen Urlaub nochmal!

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Hallo!

Sagt mal, was ist denn hier los??

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen am Dienst-PKW mit
privater Nutzung,Werbeaufkleber der Firma anbringen zu lassen?

Das kommt, wie bereits gesagt worden ist, auf den Vertrag an.
Steht hier etwas wie z.B. „…dem An wird ein neutrales Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen…“, muss der Wagen „neutral“, also aufkleberfrei, sein.

Steht im KfZ-Nutzungsvertrag nichts dazu, kann der Wagen alles sein, was der AG gerne hätte.
Daher macht es Sinn, bei AbschluĂź des Arbeitsvertrages auch eine Dienstwagenregelung detailliert festzulegen, auch im Hinblick auf Fahrzeugtyp, Ausstattung und ggf. Motorisierung.

Ohne die Vereinbarung hierzu zu kennen, kann hier somit keine vernĂĽnftige Aussage getroffen werden.

GruĂź,
M.

P.S.: ich habe Ahnung vom Thema Dienstwagen, war immer in der Privatwirtschaft und fahre mit Unterbrechungen seit fast 11 Jahren mit neutralen Dienstfahrzeugen… :wink: